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11.01.2024

Finanzierung GKV-Entlastung geht über den Placebo-Effekt nicht hinaus

Berlin (pag) – Mit einer Verzögerung von über einem halben Jahr legt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die „Empfehlungen für eine stabile, verlässliche und solidarische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ vor. Doch was dort auf acht Seiten vorgeschlagen wird, ist recht dünn. Auf der Ausgabenseite will Minister Prof. Karl Lauterbach (SPD) kurzfristig Homöopathie aus den Satzungsleistungen der Krankenkassen verbannen. Viel Geld bringt das allerdings nicht.

„20 bis 50 Millionen Euro würde ich schätzen“, sagt Lauterbach am 11. Januar vor der Presse. Die Wirkung auf die wackligen GKV-Finanzen dürfte also über den Placeboeffekt nicht hinausgehen. Es gehe auch nicht ums Geld, sondern um das Prinzip, meint der Minister. Konkret heißt es dazu in den Empfehlungen, die der Presseagentur Gesundheit vorliegen: „Leistungen, die keinen medizinisch belegbaren Nutzen haben, dürfen nicht aus Beitragsmitteln finanziert werden.“ Das gelte nicht nur für homöopathische, sondern auch für anthroposophische Leistungen.

Für Lauterbach handelt es sich auch nicht um Leistungskürzungen, die er erneut ausschließt. „Eine wirkungslose Versorgung ist keine Leistung“, argumentiert der Minister. Seine Idee will er in einem der kommenden Gesundheitsgesetze unterbringen. Kassen sollten aber die Möglichkeit bekommen, diese umstrittenen Mittel in privaten Zusatzverträgen anzubieten.

Ebenfalls relativ kurzfristig will das BMG den Verwaltungskostenanstieg der Krankenkassen dämpfen, „indem wir im Jahr 2024 die Bildung von Altersrückstellungen der Krankenkassen für Versorgungszusagen gegenüber ihren Beschäftigten beschränken, die über das notwendige, durch versicherungsmathematische Gutachten bestätigte, Niveau hinausgehen“. Wie viel das der GKV einspart, wird im Paper nicht erwähnt.

Mittel- bis langfristig setzt das Ministerium in Sachen Ausgabenreduzierung auf die Strukturreformen wie zur Krankenhauslandschaft oder zur Notfallversorgung. Allerdings werden diese Vorhaben voraussichtlich zunächst weitere Kosten für die GKV erzeugen.

Die Einnahmenseite wird, bis auf die bereits in die Wege geleitete Erhöhung der Zusatzbeiträge in diesem Jahr, nicht angefasst. Für eine Dynamisierung des Bundeszuschusses oder eine staatliche Teilübernahme der Bürgergeldempfänger-Pauschalen, für die sich die Ampel bei Regierungsantritt ausgesprochen hat, gebe es haushalterisch derzeit keinen Spielraum, heißt es in den Empfehlungen. „Die […] Maßnahmen des Koalitionsvertrages sollten daher umgesetzt werden, sobald es im Lichte der wirtschaftlichen Entwicklung die haushaltspolitischen Rahmenbedingungen zulassen.“ Eine erneute Zusatzbeitragserhöhung hält man im BMG nicht für wahrscheinlich.

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