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12.12.2023

Krankenkassen Lauterbach: GKV-FinStG schont Kassenfinanzen

Berlin (pag) – Die Krankenkassen stehen am Ende des dritten Quartals mit einer Milliarde Euro in der Kreide. Das geht aus der aktuellen GKV-Finanzentwicklung hervor, die das Bundesgesundheitsministerium (BMG) veröffentlicht hat. Den Einnahmen von 227,2 Milliarden Euro stehen demnach Ausgaben von 228,1 Milliarden gegenüber.

Hauptgrund für das Minus von einer Milliarde Euro ist laut BMG die Vorgabe aus dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz(GKV-FinStG), dass Krankenkassen in diesem Jahr 2,5 Milliarden Euro ihrer Reserven an den Gesundheitsfonds abführen müssen. Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach meint, das Ergebnis von einer Milliarde Euro Minus sei „erwartbar“ gewesen und verweist auf die Wirkung des GKV-FinStG. „Ohne das Gesetz wäre ein Defizit von 17 Milliarden Euro zu erwarten gewesen.“

Die Finanzreserven der Krankenkassen beliefen sich mit circa 9,3 Milliarden Euro beziehungsweise rund 0,4 Monatsausgaben weiterhin auf das Zweifache der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestreserve. Die Innungskrankenkassen erzielen einen Überschuss von 76 Millionen Euro und die nicht am Risikostrukturausgleich teilnehmende Landwirtschaftliche Krankenkasse ein Plus von drei Millionen Euro. Die Ersatzkassen verzeichnen ein Minus von 606 Millionen Euro, die Allgemeinen Ortskrankenkassen 199 Millionen Euro, die Betriebskrankenkassen 144 Millionen Euro und die Knappschaft 96 Millionen Euro.

Die Beitragseinnahmen steigen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 5,6 Prozent. Verantwortlich für diese Entwicklung seien laut BMG insbesondere die inflationsbedingten Lohnsteigerungen.

Die Leistungsausgaben wachsen um 5,2 Prozent an. Den größten Anstieg registrieren die Kassen bei den Krankenhausausgaben mit 6,9 Prozent. Ursachen seien dynamische Preiskomponenten, steigende Fallzahlen, Pflegepersonalkosten und stationär psychiatrische Krankenhausleistungen. Die Arzneimittelkosten gehen um 2,5 Prozent herrauf. Die im GKV-FinStG beschlossene befristete Erhöhung des gesetzlichen Herstellerabschlags wirke ausgabendrückend, erläutert das BMG. Die Aufwendungen für ambulant-ärztliche Behandlungen steigen um 1,1 Prozent. Dämpfend wirken laut BMG etwa der deutliche Rückgang von Corona-spezifischen Abrechnungsziffern.

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