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13.11.2023

UPD Ein Jahr Beratungslücke?

Berlin (pag) – Sozialverbände und Patientenorganisationen erhoffen sich nach dem Trägerwechsel bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) einen möglichst reibungslosen Übergang, sehen die aktuelle Entwicklung aber teilweise kritisch. Das zeigt einer Anhörung des Gesundheitsausschusses über Anträge der Fraktion Die Linke und der Union.

Die UPD soll ab 2024 unter dem Dach einer Stiftung bürgerlichen Rechts organisiert werden. Einige Verbände sehen mit Sorge, dass bisherige Berater der UPD ausscheiden könnten und die Beratung damit in einer Übergangszeit womöglich nicht gewährleistet wäre. Auch die BAG Selbsthilfe teilt diese Sorge. Die UPD-Stiftung sei zwar in Gründung, aber noch nicht existent. Nach Ansicht der BAG böte sich die Möglichkeit, Projekte mit Mitteln der Selbsthilfeförderung aufzulegen, um die Kompetenzen der bisherigen UPD-Berater weiter nutzbar zu machen. Dazu sei eine geringfügige Änderung der Fördervorschriften für die Selbsthilfe nötig. 

Ein Sprecher des Verbraucherzentrale Bundesverbandes sieht eine Beratungslücke als unvermeidbar. Viel Zeit sei durch das spät eingeleitete Gesetzgebungsverfahren verschenkt worden, hinzu komme die zwischenzeitliche Blockade durch den GKV-Spitzenverband. Viele formale Dinge seien noch nicht geklärt. Es sei derzeit nicht vorstellbar, dass in den nächsten Monaten die Beratung in der neuen Stiftung losgehen könne. „Wir rechnen mit einer Beratungslücke, die bis zu einem Jahr und länger dauern kann.“
Optimistischer äußert sich ein Vertreter des GKV-Spitzenverbandes. Man arbeite mit allen Parteien konstruktiv zusammen. Womöglich gebe es im November grünes Licht von der Stiftungsbehörde. Andere Sachverständige äußerten sich bei der Anhörung jedoch unzufrieden mit der aktuellen Abstimmung zwischen den verschiedenen Parteien. 

Kritik kam auch vom UPD-Betriebsrat, dem zufolge es nur „wenige und nicht zielführende Kontakte“ zum Bundesgesundheitsministerium gegeben habe. Von einer möglichen Übergangslösung sei nichts zu bemerken. Die Frustration bei den verbliebenen Mitarbeitern sei groß, es gebe viele Kündigungen und Aufhebungsverträge. Medienberichten zufolge sind die ersten vier Gütetermine vor dem Arbeitsgericht Berlin, bei denen es um Kündigungsschutzklagen von derzeitigen UPD-Mitarbeitern gegen die UPD gGmbH sowie den GKV-Spitzenverband geht, gescheitert.

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