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19.05.2022

Kryokonservierung Patientenvertreter bemängeln lückenhafte Umsetzung

Berlin (pag) – Seit drei Jahren gibt es ein Recht auf Kostenübernahme einer Kryokonservierung von Keimzellen vor einer keimzellschädigenden Therapie. Allerdings bestehen bei der Umsetzung immer noch „erhebliche Lücken“, kritisiert die Deutsche Stiftung junge Erwachsene mit Krebs.

Im Sozialgesetzbuch V ist das Recht auf Kostenübernahme fruchtbarkeitserhaltender Maßnahmen vorgesehen, durch Einfrieren von Keimzellen und Keimzellgewebe für alle Mädchen und Frauen bis 39 Jahre und alle Jungen und Männer bis 49 Jahre. Das Gesetz schließt auch Patienten mit nicht bösartigen Erkrankungen ein, die eine keimzellschädigende Therapie benötigen. „Leider ist die Umsetzung des Rechts auf Fruchtbarkeitserhaltung auch drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes noch lückenhaft“, bilanziert Prof. Mathias Freund, Kuratoriumsvorsitzender der Stiftung.

Beim Einfrieren von Spermien und der Konservierung von Eizellen gebe es nur selten Probleme mit der Kassenfinanzierung. Die Kryokonservierung von Eierstockgewebe werde in der Regel jedoch nicht von den Kassen gezahlt, wie zahlreiche Hilfeanfragen an die Stiftung zeigten. Etliche Betroffene würden vor dem Sozialgericht klagen. Außerdem seien Kinder, Eltern und junge Krebspatienten oft mit bürokratischen Auseinandersetzungen belastet.

Die Kryokonservierung von Ovarialgewebe wird laut Prof. Ralf Dittrich vom Universitätsklinikum Erlangen zu 90 Prozent in Universitätsklinika durchgeführt, die aber keine Leistungserbringer seien. „Hier kommt es also schon zu Beginn der Fruchtbarkeitserhaltung zum Streit um die Kostenübernahme.“ Zudem sei fraglich, ob die Re-Transplantation des Gewebes von der GKV bezahlt werden muss. „Ohne Transplantation wird es in diesen Fällen keine Kinder geben.“

Durch eine Erweiterung der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses soll die Rechtslage geklärt und die Kassenfinanzierung möglich werden. Einen Zeitplan hierfür gibt es jedoch nicht, kritisiert die Stiftung.

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