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07.09.2023

PHAGRO Warnung vor Engpässen bei „Dringlichkeits-Arzneimittel“

Berlin (pag) – Der Großhandel schlägt Alarm: Bei 85 Prozent der für die kommende Herbst-/Wintersaison dringend benötigten Arzneimittel reichten die derzeit verfügbaren Bestände nicht einmal für zwei Wochen. Wie der Bundesverband PHAGRO in einem Schreiben an Gesundheitsminister Karl Lauterbach klar macht, sei es „objektiv unmöglich, diese Arzneimittel bei der pharmazeutischen Industrie zu beschaffen, geschweige denn Lagerbestände aufzubauen“.

Dabei bezieht sich der PHAGRO auf eine kürzlich vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte veröffentlichte, rund 400 Arzneimittel umfassende, Dringlichkeitsliste für die kommenden Monate. Darunter seien zahlreiche Antibiotika und Arzneimittel für Kinder, die zum Teil seit länger als einem Jahr knapp oder nicht verfügbar sind.

Für den PHAGRO ist bereits die aktuelle Versorgungssituation „äußerst prekär“. Konkret heißt es in dem Schreiben:

•           Mehr als ein Viertel der Dringlichkeits-Arzneimittel konnte in den vergangenen Monaten vom Großhandel gar nicht beschafft werden, weil die Industrie keine Ware zur Verfügung stellen konnte.

•           Ein Achtel der gelisteten Präparate ist von den Herstellern außer Vertrieb gesetzt worden oder wird nicht mehr in den Verkehr gebracht.

•           Bei mehr als der Hälfte der Dringlichkeits-Arzneimittel liefern die Unternehmen nur 20 Prozent der vom Großhandel angeforderten Ware aus.

•           Alternative Beschaffungswege, z.B. durch das Verbringen bzw. den Import von in Deutschland nicht zugelassenen Arzneimitteln aus anderen EU-Mitgliedsländern und Drittstaaten, können nur im Einzelfall zu einer Verbesserung der Versorgung führen.

Lediglich bei zehn Prozent der genannten Arzneimittel sieht der PHAGRO Rest-Chancen, die aktuelle Lage zu verbessern. Dessen Vorsitzender Marcus Freitag fordert den Minister auf, die Ursachen der Liefer- und Versorgungsengpässe zu bekämpfen: Die pharmazeutische Industrie solle durch eine Förderung der Herstellung und Entwicklung von Arzneimitteln unterstützt werden. Die für ein bedarfsgerechtes Inverkehrbringen von Arzneimitteln notwendigen Aufwendungen aller an der Arzneimittelversorgung Beteiligten seien außerdem adäquat gegenfinanzieren.

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