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17.02.2023

G-BA Pflege soll bald mitsprechen können

Berlin (pag) – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) stellt seine Arbeitsplanung für 2023 vor. Für die Pflege rückt die ersehnte Mitsprache im Gremium durch das geplante Versorgungsgesetz in greifbare Nähe.

Lange haben die Vertreter der Pflegeberufe für mehr Einfluss im G-BA gekämpft, bald könnte es so weit sein. Der unparteiische Vorsitzende Prof. Josef Hecken bestätigt, man sei im „intensiven Austausch“ mit dem Bundesgesundheitsministerium bezüglich einer Reform des Gremiums, die im angekündigten Versorgungsgesetz 1 geplant ist. Die Aufwertung der Pflege komme „mit ausdrücklicher Unterstützung des Vorsitzenden“, betont dieser. Die Pflegevertreter könnten mehr Mitsprache im Plenum erhalten, unter anderem in den Unterausschüssen Qualitätssicherung und Veranlasste Leistungen.

Ein Schwerpunkt der Arbeit im Bereich Methodenbewertung liegt mittlerweile in der Konzeption und Begleitung klinischer Studien, um Daten für Nutzenbewertungen zu generieren, berichtet Prof. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA. „Es bestätigt sich das seit Jahrzehnten bekannte Bild einer unzureichenden Datenlage bei Einführung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die auf dem Einsatz von Medizinprodukten hoher Risikoklassen beruhen.“ Derzeit werden 16 klinische Studien vorbereitet oder durchgeführt, Anfang des Jahres sind 16 weitere Verfahren hinzugekommen, aus denen sich voraussichtlich zusätzliche Studienprojekte ergeben werden.

Laut Karin Maag, unparteiisches Mitglied des G-BA, ist das Gremium um eine „schlankere Dokumentation bei der Qualitätssicherung“ bemüht. Im letzten Jahr wurden drei Verfahren der datengestützten Qualitätssicherung in Hinblick auf Aufwand und Nutzen durch das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen überprüft. Im Januar 2023 wurde dann die Überarbeitung aller zwölf Verfahren beschlossen. Die ersten Ergebnisse erwartet der G-BA in diesem Sommer, weitere im Frühjahr 2025. „Die Prämisse, dass nur wirklich relevante Informationen erhoben werden – also Daten, die den Krankenhäusern und Praxen möglichst genau zurückspiegeln, an welchen Stellen es noch Handlungsbedarf gibt – ist bei allen Beteiligten im G-BA unstrittig“, so Maag weiter.

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