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03.01.2024

BMG Pflegekompetenzgesetz: Eckpunkte liegen vor

Berlin (pag) – Mehr heilkundliche Verantwortung in allen Bereichen für Pflegefachkräfte. Das verspricht das geplante Pflegekompetenzgesetz. Die vorläufigen und noch nicht ressortabgestimmten Eckpunkte stellt Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) Ende vergangenen Jahres im Beisein von Bundesärztekammerpräsident Dr. Klaus Reinhardt und Pflegeratspräsidentin Christine Vogler der Presse vor. Zuvor hocken Lauterbach und Vertreter von Krankenkassen, Ärzteschaft und Pflege im stillen Kämmerlein und beratschlagen sich.

„Pflege darf aktuell weniger als sie kann. Das ist ein riesiges Problem: So verlieren wir potenzielle Pflegekräfte“, konstatiert Lauterbach. „Wir wollen daher in allen Bereichen der Pflegeausbildung die Kompetenzen deutlich erweitern.“ Pflegekräfte mit Zusatzqualifikation sollen zum Beispiel bestimmte pflegerische Leistungen, Hilfs- und Arzneimittel verschreiben können. So werde das Berufsbild der Advanced Practice Nurse unter Einbeziehung der Community Health Nurse etabliert, heißt es in den Eckpunkten. Pflegefachpersonen mit Berufsabschluss auf Master-Niveau sollen künftig heilkundliche Aufgaben in ärztlichen oder pflegegeleiteten Einrichtungen ausüben dürfen. Im Krankenhausbereich soll der pflegerische Handlungsrahmen bis hin zur eigenständigen klinischen Entscheidung von Interventionen ausgestaltet werden.

In einem Modellprojekt beim Medizinischen Dienst (MD) soll geprüft werden, ob und inwieweit die Pflegegradbestimmung durch Pflegefachpersonen mit Überprüfung durch den MD zu gleichwertigen Begutachtungsergebnissen sowie einer Entlastung des MD führt, schreibt das Gesundheitsministerium in den Eckpunkten. Und weiter: „Dabei soll auch die Möglichkeit der Begutachtung durch Pflegefachpersonen im Krankenhaus im Rahmen des Entlassmanagements geprüft werden, um eine zügige Begutachtung und Anschlussversorgung zu ermöglichen.“

In der Vergangenheit sei die Frage der interdisziplinären Zusammenarbeit unter wirtschaftlichen Aspekten – nach dem Motto „Kann man’s billiger machen?“ – geführt worden, sagt Reinhardt. Das sei jetzt nicht der Fall. „Nichtsdestotrotz muss man die Zusammenarbeit definieren und Abgrenzungen vornehmen.“ Vogler meint, dass es nicht ums Wegnehmen gehe, sondern ums Teilen.