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01.09.2021

Versorgung Gute Pflege steht bei den Kassen auf drei Säulen
 

Berlin (pag) – Personaluntergrenzen, eine bessere Bedarfsermittlung und im Grunde weniger Krankenhausfälle bilden für den GKV-Spitzenverband (GKV-SV) die drei Säulen für eine bessere Pflege im Krankenhaus.

Corona hat in den Augen des GKV-SV gezeigt, dass es in Deutschland offenbar großes Ambulantisierungspotenzial gibt. Die Zahl der sogenannten Ein-Tages-Fälle in den Kliniken sei gegenüber 2019 im Jahr 2020 um 28 Prozent zurückgegangen, sagt Wulf-Dietrich Leber, Leiter der Abteilung Krankenhaus, bei einer Pressekonferenz, auf der die „drei Säulen für eine gute Pflege“ vorgestellt werden. Würden die Möglichkeiten, ausgewählte Leistungen verstärkt ambulant zu erbringen, genutzt, in überversorgten Gebieten Klinikstandorte zudem konzentriert und Notfälle gezielt den Häusern zugewiesen über Notfallstufen, sei eine Fallzahlreduzierung realisierbar. Die Pflegekräfte müssten sich damit nicht mehr um so viele Patienten wie bisher kümmern.

Neben einer solchen bedarfsgerechten Krankenhausstruktur bilden Personaluntergrenzen in allen bettenführenden Abteilungen und eine „moderne“ Personalbedarfsermittlung in dem GKV-SV-Konzept die weiteren Säulen für eine „gute Pflege“. Die von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), verdi und dem Deutschen Pflegerat vorgeschlagene Interims-Lösung namens PPR 2.0, welche die Personaluntergrenzen ablösen soll, hält der GKV-SV für veraltet, unter anderem weil das Personal mit zusätzlichem Dokumentationsaufwand belastet werde.

So wie sich der Verband der Krankenkassen die Bedarfsermittlung vorstellt, würden alle wichtigen Daten aus der elektronischen Patientenakte ableitbar sein. Der Pflegebedarf in Minuten könne so ohne zusätzlichen Aufwand je nach Fachqualifikation des Personals automatisch generiert werden. Das sei nur durch konsequente Digitalisierung machbar, so Leber. An den Untergrenzen will der Spitzenverband als „rote Linie“ festhalten, weil sie die Patienten schützen. Vom Gesetzgeber wurden der GKV-SV und die DKG damit beauftragt, bis Ende 2024 ein neues Instrument zur Pflegepersonalbemessung zu entwickeln und zu erproben.

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