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18.01.2024

Versorgungsgesetz Gesundheitspolitischer Gemischtwarenladen

Berlin (pag) – Ein Referentenentwurf zum ersten Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) kursiert. Datiert ist er allerdings auf den 19. Dezember 2023 und dürfte somit überholt sein. Die Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen ist dort zwar vorgesehen. Es fehlen aber die Chronikerpauschale, die Vorhaltepauschale und die Regress-Bagatellgrenze bei Arzneimittelverordnungen – Maßnahmen, die Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) mit diesem Gesetz geplant hat.

„Die Leistungen der allgemeinen hausärztlichen Versorgung [werden] von mengenbegrenzenden oder honorarmindernden Maßnahmen der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung und der Honorarverteilung ausgenommen“, heißt es im Entwurf zum Stichwort Entbudgetierung.

Weiterer Inhalt des geplanten Gesetzes, das wie ein gesundheitspolitischer Gemischtwarenladen wirkt, ist die bundesweite Etablierung der Gesundheitskioske. Ferner sollen Kassen mit Kommunen sogenannte Gesundheitsregionenverträge schließen können. So könnten sektorenübergreifende Netzwerke der regionalen Versorgung entstehen. Die Rechtsgrundlage für Primärversorgungszentren will Lauterbach im SGB V verankern. Dabei handelt es sich um „ein besonderes hausärztliches Versorgungsangebot […], das insbesondere den besonderen medizinischen Bedürfnissen älterer und multimorbider Patientinnen und Patienten gerecht wird“, heißt es im Entwurf. Darüber hinaus verspricht das Bundesgesundheitsministerium (BMG Kommunen, die ein Medizinisches Versorgungszentren als GmbH gründen wollen, Erleichterungen, indem die gesetzlich vorgesehenen Sicherheitsleistungen begrenzt werden.

Der Gemeinsame Bundesausschuss steht vor einer Reform: Künftig kann die Patientenvertretung nach Vorstellungen des BMG ein Vetorecht bei Beschlüssen einlegen. Außerdem soll bei pflegerelevanten Themen eine Pflegevertretung ein Antrags- und Mitberatungsrecht bekommen.

Ferner will Lauterbach ein Krankenkassentransparenzportal ins Leben rufen, welches für Versicherte Informationen über beispielsweise Ablehnungen, Widersprüche oder Klagen im Leistungsgeschehen bereithält. Um Fehlverhalten im Gesundheitswesen besser zu ahnden, sollen Landesverbände der Krankenkassen stärker in diese Arbeit eingebunden, Datenübermittlungsbefugnisse erweitert und die Voraussetzungen für eine KI-gestützte Datenverarbeitung gesetzlich klargestellt werden. Darüber hinaus ist eine bundesweite Betrugsdatenbank geplant. Und die von Lauterbach angekündigte Streichung homöopathischer und anthroposophischer Mittel aus den Satzungsleistungen ist ebenfalls Bestandteil des Entwurfs.