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09.11.2023

EckpunkteWo und wie das BMG Bürokratie abbauen will

Berlin (pag) – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat ein 47-seitiges Eckpunktepapier zum „Bürokratieabbau im Gesundheitswesen“ vorgelegt. Adressiert werden sieben Bereiche: ambulante und stationäre Versorgung, Arzneimittelbereich, Langzeitpflege, Hilfsmittel, Digitalisierung und Maßnahmen mit europäischem/internationalem Bezug.

Um die ambulanten Leistungserbringer zu entlasten, sollen unter anderem die Zulassungsverfahren sowie die Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfungen entbürokratisiert werden. Für verordnete Leistungen sehen einige Prüfvereinbarungen in den Ländern bereits heute Bagatellgrenzen vor, heißt es. Diese seien jedoch „sehr niedrig gehalten“. Damit die Kosten des Prüfverfahrens in einem angemessenen Verhältnis zu der Höhe eines möglichen Regresses stehen, kündigt das BMG für den Arznei- und Heilmittelbereich eine Bagatellgrenze an.
Für die stationäre Versorgung bringt das Ministerium unter anderem die Vereinheitlichung der derzeitigen Prüfungen durch die medizinischen Dienste mit den zukünftigen verbindlichen Prüfungen der Qualitätskriterien der Leistungsgruppen ins Spiel. Dies stehe jedoch angesichts der noch laufenden Erarbeitung eines Gesetzentwurfes für die Krankenhausreform unter Vorbehalt. Außerdem erarbeitet die Regierungskommission noch eine Stellungnahme zu Bürokratieabbau im stationären Sektor. Darüber hinaus kündigt das BMG die Abschaffung der Abrechnungsprüfungen in der stationären Kinder- und Jugendmedizin an.
Die Maßnahmen für den Arzneimittelbereich umfassen Apotheken, Betreiberpflichten bei Medizinprodukten, Meldepflichten für Unternehmen im Betäubungsmittelrecht sowie die Einführung eines eBtM-Rezeptes. Das größte Augenmerk liegt auf dem Bereich „Pharmastrategie/Medizinforschungsgesetz“: Angekündigt wird zum Beispiel die Errichtung einer Bundes-Ethik-Kommission und die Integration des Strahlenschutzverfahrens in das Genehmigungsverfahren klinischer Prüfungen.

Allgemein wird in dem Papier ein „erheblicher Bedarf an einem Bürokratieabbau“ konstatiert. Das BMG verspricht, zusätzlich zu den aufgeführten Maßnahmen fortlaufend zu prüfen, an welchen Stellen im Gesundheitswesen nicht notwendige Bürokratie abgeschafft werden könne.