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20.12.2023

Reformjahr 2024 Lauterbachs Gesetzesagenda

Berlin (pag) – Für das kommende Jahr sieht das Bundesgesundheitsministerium (BMG) diverse Gesetze vor. Ganz oben im schriftlichen Ausblick steht die große Krankenhausreform. Auch die Neuordnung der Notfallversorgung und des Rettungsdienstwesens will Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach angehen.

In der Notfallversorgungsreform will das BMG die Rettungsleitstellen 112 und die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) 116117 als Leitstellen für Ersteinschätzung vernetzen. An Krankenhäusern sollen Integrierte Notfallzentren (INZ) aufgebaut werden. Ziel ist eine „bedarfsgerechte Steuerung in die richtigen Versorgungsstrukturen“. In der Akutversorgung ist die „Konkretisierung des Sicherstellungsauftrages der KVen“ geplant. Die Reform des Rettungsdienstes sieht eine Kompetenzerweiterung für Notfallsanitäter, insbesondere durch Akademisierung, vor. Mit der großen Krankenhausreform werden nach BMG-Vorstellungen Vorhaltepauschalen und Leistungsgruppen eingeführt. Auch Spezialisierung und Entbürokratisierung sollen vorangetrieben werden.

Im ersten Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) will Lauterbach flächendeckend Gesundheitskioske etablieren und die hausärztlichen Leistungen entbudgetieren. Das zweite GVSG verspricht unter anderem einen Direktzugang zu den Heilmittelerbringern. Die Gründung des jetzt schon umstrittenen Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) steht ebenfalls auf der Gesetzesagenda. Das BiPAM soll seinen Fokus auf nicht-übertragbare Krankheiten und Public Health legen.

Auffällig bei der Übersicht ist das Cannabislegalisierungsgesetz. Das steht ganz hinten auf der Liste, dabei hat es schon die erste Lesung im Bundestag hinter sich. Aber selbst SPD-intern ist das Gesetz umstritten. Und ein breites Bündnis aus Ärzteschaft, Polizei und Lehrern appelliert in einem Brief an die Bundestagsabgeordneten, dem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen. Das geplante zweite Cannabisgesetz, das den Verkauf in Fachgeschäften in Modellregionen regeln soll, wird im Ausblick gar nicht erst erwähnt. Auch eine gesetzliche Initiative für eine nachhaltige Finanzierung der GKV fehlt.