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02.11.2020

Gesetz Bundestag beschließt Rx-Boni-Verbot

Berlin (pag) –Der Bundestag verabschiedet das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOASG). Es sieht neue pharmazeutische Dienstleistungen, dauerhafte Botendienste auf Kundenwunsch und ein Rx-Boni-Verbot vor. Das beäugt die Opposition, die gegen das VOASG stimmt, besonders kritisch.

Rückendeckung erhält Jens Spahn (CDU) vor der Entscheidung im Bundestag dagegen von EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton. Der soll Medienberichten zufolge in einem Brief an den deutschen Gesundheitsminister grünes Licht für das VOASG gegeben haben. Klar zum Rx-Boni-Verbot habe er sich allerdings nicht geäußert. Die Koalitionäre halten die damit einhergehende Verankerung der Gleichpreisigkeit im SGB V – anstatt bisher im Arzneimittelgesetz – für rechtssicher und glauben, dass es vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Bestand habe.
Diesen Optimismus teilt Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) nicht. „Konkret bedeutet das, dass ausländische Versandapotheken über das Sozialgesetzbuch der deutschen Preisbindung unterworfen werden sollen.“ Das sei ein „durchschaubarer Trick“. „Ein zweites Desaster wie bei der Maut können und wollen wir uns hier in dem Bereich nicht leisten.“ Mit diesen Worten geht Kordula Schulz-Asche (Grüne) d’accord. „Ich bin mir sicher, dass sich der EuGH nicht so leicht hinter die Fichte führen lässt.“
Im Koalitionsvertrag war ursprünglich ein Rx-Versandhandelsverbot vorgesehen. Das verfolgt die GroKo nicht mehr. Die AfD und Die Linke würden diesen Punkt des Koalitionsvertrags gerne umgesetzt wissen.
Doch es geht nicht nur um Rx-Versand. Karin Maag (CDU) umreißt weitere Punkte, wie die Neuerung beim Botendienst, der nun nicht mehr als Ausnahme gilt. Er „nimmt die Apothekenbesuche ab und schafft Gewissheit, dass die notwendigen Arzneimittel pünktlich und einfach erhalten werden“. Für diese Lieferung können – durch einen Änderungsantrag ins Gesetz eingebracht – 2,50 Euro erhoben werden. Maag weiter: „Daneben honorieren wir weitere zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen: Medikationsanalyse, Therapiebegleitung, Anwendungsschulung.“
Das Gesetz soll voraussichtlich im Dezember 2020 in Kraft treten.

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