Direkt zu:

14.11.2022

Infektionsschutzgesetz Bundestag lehnt Ex-Post-Triage ab

Berlin (pag) – Trotz deutlicher Kritik diverser Verbände votiert der Bundestag mehrheitlich gegen die Ex-Post-Triage. Diese Entscheidung findet damit Einzug im Infektionsschutzgesetz. So trägt das Parlament der sogenannten Triage-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Rechnung. Dieses hatte eine Klärung gefordert.

Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) erklärt, worum es der Regierung geht: „Niemand darf benachteiligt werden, wenn er medizinische Versorgung auf der Intensivstation benötigt, nur weil er ein Mensch mit Behinderungen ist.“ Der andere entscheidende Punkt sei: „Derjenige, der jetzt schon versorgt wird, kann sich auf die weitere Versorgung verlassen.“

Vor der Abstimmung hat die Ampel noch einige Änderungen vorgenommen: Durchgeführte Triagen unterliegen einer Meldepflicht an die zuständige Landesbehörde, außerdem soll das Gesetz evaluiert werden. Ferner wird konkretisiert, wann überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungskapazitäten in einem Krankenhaus nicht ausreichend vorhanden sind. Das ist beispielsweise der Fall, wenn eine anderweitige intensivmedizinische Behandlung nicht möglich ist, weil eine Verlegung nicht in Betracht kommt.

Hubert Hüppe (CDU) kritisiert, dass nur Infektionslagen berücksichtigt würden. „Triage-Situationen, die durch Naturkatastrophen, Krieg oder Terroranschläge entstehen, bleiben ungeregelt. Hier besteht doch genauso die Gefahr einer Diskriminierung.“ Er hätte sich gewünscht, dass die Regierungsparteien den Fraktionszwang bei dieser ethischen Entscheidung aufgehoben hätten. Das sieht Sören Pellmann (Die Linke) genauso. In der Sitzung gibt er die Stimmen der Menschen mit Behinderungen wieder. Diese „nennen dieses Gesetz ,Selektionsgesetz‘, da die aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit ein ungeeignetes Kriterium sei“. Martina Stamm-Fibich (SPD) betont, dass die beiden Ziele Schutz vor Diskriminierung und die Rettung möglichst vieler Menschenleben mit dem Gesetz verfolgt werden. „Eine Auswahl per Zufallsprinzip wäre zwar in der Theorie gerecht, hätte aber zur Folge, dass insgesamt weniger Menschen gerettet werden können.“

Verwandte Artikel