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26.09.2019

Gesetze Reform-Update: Selbstverwaltung wird mehr Tempo verordnet

Berlin (pag) – Die nächsten Gesundheitsgesetze stehen vor der Verabschiedung. Karin Maag, gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion im Bundestag, hebt vor der Presse einige neue Regelungen heraus. Nicht nach Plan läuft das GKV-Faire-Kassenwahl-Gesetz (GKV-FKG).

Mit dem Gesetz zur Errichtung eines Deutschen Implantateregisters soll demnächst nachvollziehbar werden, wer welches Implantat erhalten hat. „Wir beginnen mit Brust, Hüfte und Knie folgen“, meint Maag. Für alle Patienten ist die Teilnahme verpflichtend, ansonsten seien die Register nicht aussagekräftig. Im gleichen Gesetz werden die Verfahren beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu den Neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) beschleunigt. Maximal zwei Jahre Zeit hat die Selbstverwaltung, einigt sie sich nicht, können die drei Unparteiischen einen eigenen Vorschlag einbringen. Die Verfahren bei der Erprobung seien gestrafft worden und das Bundesgesundheitsministerium wird ermächtigt per Rechtsverordnung das nähere Verfahren beim G-BA zu regeln.

Künftig haben gesetzlich Krankenversicherte einen Anspruch auf Apps niedriger Risikoklassen – genehmigt durch die Kasse oder vom Arzt verordnet. Das sieht das Digitale Versorgung Gesetz vor. Nicht der G-BA, sondern das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte prüft positive Versorgungseffekte. „Das geht schneller“, begründet Maag.
Auf der Bremse steht die Regierung beim GKV-FKG. Schon mehrfach vor Kabinettsreife wurde das Gesetz immer wieder von der Tagesordnung genommen. Während die enthaltenen Änderungen zum Finanzausgleich der Kassen unstrittig sind, wird derzeit darüber gestritten, die Öffnung der Allgemeinen Ortskrankenkassen inklusive Aufsichtsrecht vom Gesetz abzukoppeln.

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