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16.02.2024

Gesundheitsausschuss Karlsruhe verhandelt über Vorsitz

Nach Geschäftsordnung des Bundestages bestimmen die Ausschüsse ihre Vorsitzenden und deren Stellvertreter nach zuvor getroffenen Vereinbarungen im Ältestenrat. Traditionell sehen diese Vereinbarungen eine Berücksichtigung aller Fraktionen nach ihrer jeweiligen Größe vor.

Doch am Anfang der laufenden Legislatur brach das Hohe Haus mit dieser Tradition. Im Gesundheitsausschuss ließ die Mehrheit den AfD-Kandidaten Jörg Schneider zweimal durchfallen. Seitdem leitet die stellvertretende Ausschussvorsitzende Kirsten Kappert-Gonther (Grüne) die Sitzungen.
In der Verhandlung geht es nicht nur um den Gesundheitsausschuss, sondern auch um die beiden Ausschüsse für Inneres und Heimat und für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Az 2BvE 10/21). Auch die Abwahl des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner als Vorsitzender des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz in der letzten Legislaturperiode ist Gegenstand des Termins (2 BvE 1/20).
Die AfD macht laut Gericht geltend, „in ihren Rechten auf Gleichbehandlung als Fraktion, auf effektive Opposition und auf faire und loyale Anwendung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages verletzt zu sein“.
Im Mai 2022 scheiterte die Fraktion mit einem Eilantrag in Karlsruhe.

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