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15.07.2022

Abtreibung EU-Parlament fordert Aufnahme in die Grundrechte-Charta

Berlin (pag) – Das Europäische Parlament spricht sich in einem Entschließungsantrag dafür aus, das Recht auf Abtreibung in die Charta der Grundrechte der Europäischen Union aufzunehmen. Damit reagiert das Parlament auf die Verschärfung des Abtreibungsrechts in den USA.

Dem Europäischen Rat soll ein Vorschlag zur Änderung von Artikel 7 der Charta unterbreitet werden mit dem Zusatz: „Jeder hat das Recht auf sichere und legale Abtreibung“. Weiter heißt es in der Resolution: „Die EU-Länder sollten den Zugang zu sicheren, legalen und kostenlosen Abtreibungsdiensten gewährleisten.“ Die Aufnahme des Rechts auf Abtreibung in die Charta erfordert nach den derzeitigen EU-Verträgen die Einstimmigkeit der Mitgliedsländer, die nicht besteht.

Derzeit ist es innerhalb der Europäischen Union in den meisten Ländern gesetzlich erlaubt, einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen. Allerdings sind die gesetzlichen Regelungen in Bezug auf Zugangshürden höchst unterschiedlich ausgestaltet. In Schweden, Norwegen, den Niederlanden, Frankreich und Dänemark haben abtreibungswillige Frauen den einfachsten Zugang, ihr Recht auf Abtreibung wahrzunehmen. In Polen wurde das Recht auf Schwangerschaftsabbrüche im Jahr 2020 eingeschränkt – Frauen dürfen nur noch bei Vergewaltigung, Inzest oder Lebensgefahr abtreiben. Malta ist der einzige EU-Staat, in dem der Eingriff vollständig verboten ist.

In Deutschland ist die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche im vergangenen Jahr auf den niedrigsten Stand seit Beginn der Erhebung gesunken. Es wurden rund 94.600 Abtreibungen vorgenommen, wie das Statistische Bundesamt mitteilte.

Der WHO zufolge gehören Abtreibungen zu einer umfassenden Gesundheitsversorgung. 45 Prozent der Abtreibungen sind unsicher und 97 Prozent finden in Entwicklungsländern statt. Weltweit kommt es pro Jahr – nach Schätzungen des Weltbevölkerungsberichts – zu 121 Millionen ungewollten Schwangerschaften von denen mehr als 60 Prozent durch einen Abbruch beendet werden. Bei heranwachsenden Mädchen zwischen 15 und 19 Jahren gehören Komplikationen in der Schwangerschaft und bei der Geburt weltweit zur häufigsten Todesursache.

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