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28.02.2024

Sterbehilfe Die Debatte geht weiter

Berlin (pag) – Die Zahl der Freitodbegleitungen der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) hat sich im vergangenen Jahr deutlich erhöht: 2023 sind es insgesamt 419 ärztliche Begleitungen, die für DGHS-Mitglieder in Deutschland stattfinden. Im Jahr zuvor beträgt die Zahl 229, 120 Fälle sind es in 2021.

Beteiligt an der Betreuung sind die Fallbearbeiter der DGHS-Geschäftsstelle sowie nach der Vermittlung die Freitodteams. Diese bestehen aus einem Juristen und einem Arzt. Angehörige oder Vertrauenspersonen sind anwesend, sofern es von den Freitodwilligen gewünscht ist. Bei Zweifeln an der Freiverantwortlichkeit der Sterbewilligen wird eine fachärztliche Stellungnahme eingeholt, teilt die Gesellschaft mit.

Die Beweggründe teilen sich laut DGHS in fünf Gruppen: Lebenssattheit, Krebs, neurologische Erkrankungen, multiple Erkrankungen und eine Gruppe von diversen Motiven. Nur bei wenigen Personen mit psychiatrischer Vorgeschichte sind die Helfenden 2023 davon überzeugt, dass es sich um eine freiverantwortliche Entscheidung handelt. Im Verlaufe des Verfahrens werden insgesamt 34 Anträge abgelehnt.

„Noch sagt das Betäubungsmittelgesetz, dass ein Mittel nur zu therapeutischen Zwecken verordnet werden darf. Da hinkt das Gesetz der gelebten Wirklichkeit hinterher“, kritisiert DGHS-Präsident Prof. Robert Roßbruch. Eine Verordnung zum Zwecke der Selbsttötungmüsse den Ärzten bald ermöglicht werden, verlangt er vor dem Hintergrund des Bundesverwaltungsgerichtsurteils zum Suizid-Medikament Natrium-Pentobarbital.

Unterdessen hat der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS) einen Stufenplan zum ärztlichen assistierten Suizid als Kompromiss für ein neues Gesetz publiziert. Dieser beinhaltet eine zweijährige Übergangsphase, in der Suizid bei Palliativpatienten und schwerstkörperlich kranken Patienten ermöglicht wird. Nach zwei Jahren könnten die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen evaluiert werden, um das Gesetz auf weitere Patientengruppen, wie chronisch psychisch kranke Patienten, auszuweiten, so die DGS. Wichtig ist ihr der standesrechtliche und strafrechtliche Schutz für die unterstützenden Ärzte. Auch eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes sei notwendig.

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