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15.06.2023

Suizidhilfe Gemeinsamer Entwurf für selbstbestimmtes Sterben

Berlin (pag) – Mit der Zusammenlegung zweier Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Suizidhilfe erhoffen sich die Vertreter einer liberalen Lösung mehr Zuspruch bei der geplanten Abstimmung im Bundestag Anfang Juli. Im Kern sichert das von ihnen entworfene Suizidhilfegesetz das Recht auf einen selbstbestimmten Tod und stellt klar, dass Hilfe zur eigenständigen Selbsttötung straffrei und erlaubt ist.

Der Konkurrenzentwurf von Bundestagsabgeordneten um Lars Castellucci (SPD) will dagegen die Suizidhilfe weiterhin durch das Strafrecht regeln.

Die beiden zusammengeführten liberalen Entwürfe stammen von den parteiübergreifenden Abgeordnetengruppen um Renate Künast (Grüne) und der FDP-Rechtsexpertin Katrin Helling-Plahr. „Es gab in beiden Gruppen unterschiedliche Vorstellungen, doch am Ende haben beide ein gemeinsames Ziel“, erklärt Katrin Helling-Plahr den Zusammenschluss nach mehr als zwei Jahren Debatte. Gemeinsam trete man dafür ein, dass „Suizidhilfe in Deutschland Menschlichkeit und keine Verbotsgesetze braucht.“

Menschen, die selbstbestimmt sterben wollten, könnten die Hilfe eines Arztes in Anspruch nehmen und um die Verschreibung eines entsprechenden Medikamentes bitten, erläutert Helling-Plahr. Voraussetzung sei das Einverständnis des Arztes und seine Überzeugung, dass der Sterbewillige seine Entscheidung frei und autonom getroffen hat.
Befindet sich der Betroffene bereits in einer existenziellen Notsituation, kann der Arzt nach Bestätigung durch einen zweiten Arzt das Medikament verschreiben. So sieht es die Härtefallregelung im Gesetzentwurf vor, erläutert die Grünen-Abgeordnete Renate Künast. In allen anderen Fällen gelte eine Wartezeit von mindestens drei Wochen.

Die Abgeordnetengruppe setzt sich außerdem für die Suizidprävention ein und unterstützt den Entschließungsantrag „Suizidprävention ernst nehmen – Forschung stärken und evidenzbasierte Maßnahmen konsequent umsetzen“.

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