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19.02.2024

KRITIS-Dachgesetz ÖGD: Neue Aufgaben für zu wenig Personal

Berlin (pag) – Mit dem geplanten Gesetz zum Schutz der kritischen Infrastruktur in Deutschland (KRITIS-Dachgesetz) kommen auf den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) neue Aufgaben hinzu. Für diese sei er personell nicht ausgestattet, betont der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD).

Der Gesetzentwurf sieht regelmäßige Risikoanalysen und -bewertungen von staatlicher Seite und von den Betreibern in Sektoren mit kritischer Infrastruktur vor. Zusätzliche Aufgaben für die Gesundheitsämter erkennt der Verband in mindestens sieben Bereichen: bei Berichtspflichten zum Gesundheitswesen, der Trinkwasserversorgung, der Abwasserentsorgung, der Gesundheit der Bevölkerung, der Umwelthygiene, im Bereich „klimatische und von Menschen verursachte Risiken“ sowie im Bereich „gesundheitliche Notlagen“.

Zwar könne es im Gesetzentwurf noch Änderungen im Detail geben. „Aber die grundsätzliche Richtung ist vorgeben. Klar ist: Ohne zusätzliches Personal sind die dann anstehenden neuen Aufgaben nicht zu bewältigen – das betrifft das ärztliche Personal und andere Fachgruppen“, sagt der stellvertretende BVÖGD-Vorsitzende Dr. Emanuel Wiggerich, Leiter des Gesundheitsamtes Oberhausen.

Dem Verband zufolge können auch die in der Corona-Pandemie geschaffenen zusätzlichen Stellen den neuen Bedarf nicht abdecken – „zumal der sogenannte Pakt für den ÖGD Ende 2026 ausläuft und die Anschlussfinanzierung noch nicht feststeht“, kritisiert Wiggerich.

Das ruft die Länder auf den Plan. Diese bitten in einem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom 29. Januar den Bund, bis zum 29. Februar den Austausch zur Anschlussfinanzierung des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst einzuleiten. Mit Umlaufbeschluss vom 15. Dezember hätten Bund und Länder gemeinsam den Zwischenbericht zum Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst beschlossen. In Anknüpfung daran sei angezeigt, die auch wörtlich im Pakt angesprochene Verstetigung gemeinsam mit dem Bund voranzutreiben sowie die Finanzierung der Digitalisierung sicherzustellen.

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