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07.05.2019

Masern Spahn fordert Impfpflicht per Gesetz

Berlin (pag) – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) legt einen Gesetzentwurf vor, der die Impfpflicht zum Schutz vor Masern forciert: Kinder, die bereits in die Kita oder in die Schule gehen, müssen den Nachweis bis zum 31. Juli 2020 nachreichen, lautet der Plan des BMG.

Der Nachweis soll über den Impfpass oder eine Impfbescheinigung erfolgen – ebenso gelte dies für Erzieher, Lehrer und das dortige gesamte Personal. In medizinischen Einrichtungen wie etwa in Krankenhäusern oder Arztpraxen sei diese Vorgehensweise laut BMG bereits gelebte Praxis. Auch hier muss das Personal die Impfung nachweisen oder beweisen, die Krankheit bereits durchlitten zu haben und somit immun zu sein.
„Wer sein Kind nicht impfen lässt, dem drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 2500 Euro. Die würden durch die Gesundheitsämter veranlasst“, erklärt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Nichtgeimpfte Kinder können von der Kita ausgeschlossen werden. Kinder unter zehn Monaten, bei denen noch keine Masern-Impfung möglich ist, sollen so besonders geschützt werden.
Bundestagesabgeordneter Jan Korte (Die Linke) begrüßt den Vorschlag zur Impfpflicht, ergänzt jedoch: „Auch Erwachsene, die öffentliche Einrichtungen besuchen oder dort arbeiten, sollten verpflichtend geimpft sein“, sagt er. Zudem müsse Ärzten die Zeit bezahlt und eingeräumt werden, die sie für eine umfassende Aufklärung benötigen. SPD-Vorsitzende Andrea Nahles unterstützt ebenfalls die Impfpflicht und schreibt auf Twitter: „Die individuelle Freiheit hat ihre Grenzen dort, wo sie die Gesundheit vieler anderer, insbesondere die von Kindern und älteren Menschen, gefährdet.“
Aus neuen Auswertungen des Robert Koch-Instituts (RKI) geht hervor, dass die Impflücken bei Masern weiterhin zu groß sind. Zwar hätten 97,1 Prozent der Schulanfänger im Jahr 2017 die erste Impfung bekommen – jedoch waren nur etwa 93 Prozent dieser Kinder zweimal gegen Masern geimpft.

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