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31.10.2019

Krankenhäuser AOK veröffentlicht „Transparenzkarte“ für Mindestmengen
 

Berlin (pag) – Mit einer Online-Karte gibt der AOK-Bundesverband einen Überblick über alle Kliniken, die im kommenden Jahr Mindestmengen-relevante Operationen durchführen dürfen. Die Karte enthält auch die von den Kliniken aktuell gemeldeten Fallzahlen für alle sieben Behandlungen, zu denen Mindestmengen-Vorgaben existieren.

Mindestmengen sind bei folgenden Eingriffen zu erfüllen: die Implantation von künstlichen Kniegelenken (50 Fälle pro Jahr), Transplantationen von Leber (20), Niere (25) und Stammzellen (25), komplexe Operationen an Speiseröhre (10) und Bauchspeicheldrüse (10) sowie die Versorgung von Früh- und Neugeborenen mit einem Geburtsgewicht von unter 1.250 Gramm (14). Mit der Online-Karte gebe man Patienten Orientierung, welche Kliniken die Mindestmengen-Regelung einhalten, hebt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, hervor. „Aber wir zeigen auch, wo Klinikärzte erstmals oder auf Basis von Ausnahmegenehmigungen des Landes operieren.“
Auf Basis der von den Kliniken gemeldeten Fallzahlen von Anfang 2018 bis Mitte 2019 haben die Landesverbände der Kassen kürzlich über die OP-Genehmigungen für das Jahr 2020 entschieden. Diese Regelung war im Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossen worden, um die Umsetzung und Einhaltung der Mindestmengen zu verbessern.
Der AOK-Bundesverband verlangt, die derzeitigen Mindestmengen-Regelungen auszuweiten: Bei Brust- und Darmkrebs-Operationen sowie bei Hüftprothesen-Implantationen operierten immer noch zu viele Kliniken mit zu wenig Routine und zu geringen Fallzahlen.

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