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11.08.2020

Gesetzentwurf Krankenhausförderprogramm: Länder entscheiden

Berlin (pag) – Das Zukunftsprogramm Krankenhäuser soll Gesetz werden. Kernstück des Entwurfs, der als Formulierungshilfe aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) für die GroKo-Fraktionen vorliegt, ist der Krankenhauszukunftsfonds. Damit sollen Investitionen gefördert werden, zum Beispiel für moderne Notfallkapazitäten und digitale Infrastruktur. Die Umsetzung erfolgt laut BMG über die gesetzliche Erweiterung des Krankenhausstrukturfonds.

Das geplante Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) soll am 1. Oktober in Kraft treten. Den Löwenanteil des Programms von 70 Prozent trägt laut Entwurf der Bund mit drei Milliarden Euro. Vorgesehen ist eine Ko-Finanzierung durch die Länder und/oder die Krankenhausträger von 30 Prozent. „Die Krankenhausträger melden ihren konkreten Förderbedarf, insbesondere unter Angabe des Förderziels und der Fördersumme, bei den Ländern an (Bedarfsanmeldung). Die Länder treffen die Entscheidung, welche Vorhaben gefördert werden sollen und für die ein Antrag beim Bundesamt für Soziale Sicherung gestellt werden soll“, beschreibt das BMG das geplante Prozedere. Ein Anspruch auf Förderung bestehe allerdings nicht.

Von der Förderung moderner Notfallkapazitäten und der digitalen Infrastruktur erhofft sich das Ressort von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eine Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung, Ablauforganisation, Kommunikation, Telemedizin, Robotik, Hightechmedizin und Dokumentation.

Das Programm sieht auch Investitionen in die IT- und Cybersicherheit sowie die Stärkung regionaler Versorgungsstrukturen vor. Der Digitalisierungsgrad der Kliniken soll durch eine begleitende Evaluation ausgewertet werden. Um Überschneidungen mit dem Krankenhausstrukturfonds zu vermeiden, will das BMG die Laufzeit für diesen um zwei Jahre verlängern.

Lob für den Entwurf kommt von der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Ihr Präsident Dr. Gerald Gaß wünscht sich aber: „Von bürokratischen und damit auch hemmenden Antragsverfahren sollte der Gesetzgeber auf jeden Fall Abstand nehmen.“

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