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23.02.2024

BMG Organ- und Gewebespenderegister startet schrittweise

Berlin (pag) – Das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende nimmt am 18. März unter www.organspende-register.de seinen Betrieb schrittweise auf. Damit stehe erstmals die Möglichkeit zur Verfügung, online Erklärungen zur Spendebereitschaft zu dokumentieren, betont Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach.

Den Ärztinnen und Ärzten erleichtere das Register, die Spendebereitschaft eines potenziellen Organspenders schnell und verlässlich zu klären, so der Minister. „Vor allem aber entlastet es Angehörige im Ernstfall von einer schweren Entscheidung. Denn eine im Organspende-Register dokumentierte Entscheidung sorgt für Klarheit und Sicherheit.“ Lauterbach appelliert an die Bürger, sich zu entscheiden und die Entscheidung zur Organspende zu dokumentieren.

Im ersten Schritt ist es möglich, eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende im Register mithilfe eines Ausweisdokuments mit eID-Funktion zu hinterlegen. In einem zweiten Schritt werden die Entnahmekrankenhäuser bis zum 1. Juli 2024 in der Lage sein, im Register hinterlegte Erklärungen abzurufen. Innerhalb des Zeitraums vom 1. Juli bis 30. September 2024 wird das Portal um eine zusätzliche Möglichkeit der Authentifizierung mit der GesundheitsID erweitert: Versicherte können dann direkt von ihrer Kassen-App ausgehend eine Erklärungsabgabe im Register starten. Zum 1. Januar 2025 findet die Anbindung der behördlich zugelassenen Gewebeeinrichtungen statt.

Prof. Karl Broich, Präsident des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), betont, dass das Register den höchsten Anforderungen an die Datensicherheit genüge. Das BfArM werde jährlich die Zahl der erfassten Erklärungen veröffentlichen.

Der Bundestag hat 2020 das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende verabschiedet und das BfArM mit Errichtung und Betrieb des Registers beauftragt. Dabei handelt es sich um ein zentrales elektronisches Verzeichnis, in dem die Erklärung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende festgehalten werden kann. Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos und kann jederzeit geändert oder widerrufen werden.

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