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24.01.2024

Organspenderegister Pilsinger fordert: Zehn Euro bei Nicht-Eintrag

Berlin (pag) – Wer im Organspenderegister keine Angaben hinterlegt, ob er spenden will oder nicht, muss zehn Euro extra Krankenkassenbeiträge zahlen. Diesen Vorschlag unterbreitet CSU-Bundestagsabgeordneter Stephan Pilsinger Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) in einem Brief. Von seinem Vorschlag erhofft er sich eine höhere Spendenbereitschaft.

Pilsinger nennt seine Idee „verbindliche Entscheidungslösung“. Zweimal sollen die Krankenkassen ihre Versicherten anschreiben und die Organspendebereitschaft abfragen, schlägt Pilsinger vor. „Versicherte, die dieser Aufforderung trotz ausreichender Frist nicht nachkommen, sollten einen zusätzlichen Krankenkassenbeitrag von monatlich 10 Euro bezahlen, bis die Eintragung ins Register erfolgt ist“, schreibt der Abgeordnete. Die zusätzlich eingenommenen Beiträge sollen nach Abzug der Verfahrenskosten der Förderung der Organspende zugutekommen.
Der Registereintrag soll über die Krankenkassen, Apotheken, die behandelnden Ärzte oder online erfolgen. Die Aufklärungsarbeit und der Eintrag durch die Heilberufler müsse diesen als zusätzliche Leistung extrabudgetär und auskömmlich erstattet werden.

Erst vor Kurzem hat der Bundesrat an die Bundesregierung appelliert, erneut einen Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchslösung vorzulegen. Das sieht Pilsinger allerdings kritisch. „Da eine parlamentarische Entscheidung dazu erst in der letzten Legislaturperiode gefallen ist, halte ich eine erneute Befassung des Deutschen Bundestages zur Einführung einer Widerspruchslösung für unrealistisch.“
Pilsingers Vorschlag stößt nicht auf viel Gegenliebe. AOK-Bundesverbandschefin Dr. Carola Reimann will nicht, dass die Entscheidung „mit Druck oder gar mit finanziellen Sanktionen erzwungen“ werde. Prof. Armin Grau, Gesundheitspolitiker der Grünen, befürchtet, „dass ein Teil der Bevölkerung mit Abwehr reagiert und sich sogar von dem Thema abwendet“.

Das Organspenderegister selbst befindet sich laut dem zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte noch im Aufbau.

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