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27.06.2019

Bundestagsdebatte Widerspruchs- contra Entscheidungslösung: Das Ziel ist das Gleiche

Berlin (pag) – Bei der Bundestagsdebatte über die Erhöhung der Organspendezahlen wird es grundsätzlich und philosophisch. Zur Debatte stehen die beiden konkurrierenden, überfraktionellen Gesetzentwürfe zur Widerspruchslösung und zur Entscheidungslösung. Die AfD wiederum macht sich in einem eigenen Antrag für die „Vertrauenslösung“ stark.

Prof. Karl Lauterbach (SPD) glaubt, dass die Widerspruchslösung ethisch vertretbar sei – „und zwar aus der Perspektive der Theorie des Universalismus von Kant: Das, was ich für mich selbst wünsche, muss ich auch bereit sein, anderen zu geben“. Christine Aschenberg-Dugnus (FDP), Fürsprecherin der Entscheidungslösung, zitiert Artikel 1 des Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Bezogen auf Organspende bedeute das, dass der Staat aus einem freiwilligen Akt der Solidarität keine Pflicht machen dürfe.
Laut Dr. Georg Nüßlein (CDU) fordern viele Betroffene, dass es jetzt Zeit für „einen großen Schritt“, für die Widerspruchslösung, wäre. Annalena Baerbock (Grüne) sieht bei dieser Regelung allerdings die Persönlichkeitsrechte gefährdet. In der Verfassung sei „mit Blick auf die deutsche Geschichte“ das Recht auf körperliche Unversehrtheit verankert.
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hält wiederum die Widerspruchslösung für notwendig. Er heißt gut, dass beide Entwürfe das Ziel haben, die Organspenden zu erhöhen. „Mit geht’s hier echt nicht ums Gewinnen“, sagt er vor der Sitzung. Von ihm und seinen Mitstreitern wird immer wieder Spanien als Musterbeispiel für hohe Organspendezahlen genannt. Die dort geltende Widerspruchslösung sei aber nicht der Grund, sagt Katrin Vogler (Die Linke). Erst die Verbesserung aller Prozesse in den Krankenhäusern habe dort zu einer hohen Spendenzahl geführt.

Die AfD-Fraktion fordert die Beibehaltung der freiwilligen Entscheidung. Sie will „die Kontrolle und Aufsicht nicht bei denjenigen liegen sehen, die ein finanzielles Interesse an der Entnahme und Transplantation besitzen, sondern bei einem unabhängigen staatlichen Institut“, führt ihr Abgeordneter Ulrich Oehme aus.

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