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18.03.2019

G-BA-Beschluss Impfung gegen Gürtelrose wird Kassenleistung
 

Berlin (pag) – Die Impfung gegen Herpes zoster (Gürtelrose) wird zukünftig für alle Personen ab einem Alter von 60 Jahren sowie für Personen mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung ab einem Alter von 50 Jahren Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen, wie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) informiert.

Der G-BA hat beschlossen, die Schutzimpfungs-Richtlinie an die entsprechende Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission anzupassen. Diese Impfempfehlung für alle Personen ab 60 Jahren berücksichtigt das mit dem Alter zunehmende Risiko für schwere Krankheitsverläufe des Herpes zoster. Personen, die aufgrund einer Grunderkrankung eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung haben, sollten sich nach der Empfehlung bereits ab einem Alter von 50 Jahren impfen lassen. Zu diesen Grunderkrankungen gehören beispielsweise:

•    angeborene bzw. erworbene Immundefizienz bzw. Immunsuppression
•    HIV-Infektion
•    rheumatoide Arthritis
•    systemischer Lupus erythematodes
•    chronisch entzündliche Darmerkrankungen
•    chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale
•    chronische Niereninsuffizienz
•    Diabetes mellitus

Nach Untersuchungen des Robert Koch-Instituts (RKI) erkranken in Deutschland jährlich deutlich mehr als 300.000 Personen an Herpes zoster. Etwa fünf Prozent von ihnen entwickeln als Komplikation die postherpetische Neuralgie – das sind Nervenschmerzen, die Wochen bis Monate nach Abheilen des Hautausschlages bestehen bleiben können.

Die Empfehlung des RKI ist hier zu finden: www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2018/Ausgaben/50_18.hmtl

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