Direkt zu:

04.09.2018

GKV-Leistungskatalog Netzwerk Evidenzbasierte Medizin fordert Entrümpelung

Berlin (pag) – Ärzten mehr Zeit für Patienten verschaffen – das ist nach Ansicht des Netzwerks für Evidenzbasierte Medizin (EbM) ganz einfach möglich. Der Verein fordert, aus dem GKV-Leistungskatalog nicht evidenzbasierte Maßnahmen und Behandlungen wie etwa das Hautkrebsscreening zu streichen.

Anlass für die Forderung ist der Referentenentwurf für das Terminservice- und Versorgungsgesetz, dessen Intention das Netzwerk laut einer Stellungnahme „ausdrücklich begrüßt“, der die in dem Verein zusammengeschlossenen Ärzte, Wissenschaftler und Vertreter von Gesundheitsberufen aber auch, so wird betont, irritiert. Denn anstatt vorhandene Arztkapazitäten effizienter zu nutzen, setze das Gesetz unter anderem auf die Ausweitung von Leistungsangeboten und die Erhöhung der Kapazitäten.
Besser wäre es, so der Vorschlag des Netzwerks, den GKV-Leistungskatalog durchzusehen und erwiesenermaßen nicht evidenzbasierte Maßnahmen aus ihm herauszunehmen. Des Weiteren schlägt der Verein vor, die Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) aus den regulären Sprechstundenzeiten auszugliedern. Durch eine solche Überprüfung des Leistungsangebots ließen sich in den Arztpraxen zeitliche, personelle oder auch finanzielle Ressourcen freisetzen.
Welche nicht evidenzbasierten Leistungen aus dem GKV-Katalog gestrichen werden könnten, konkretisiert das Netzwerk gegenüber Medien. Der Verein sieht nicht nur die Gesundheits-Check-Ups ab 35 Jahren kritisch, sondern beispielsweise auch die Präventionsleistung Hautkrebsscreening. Es gebe keine Evidenz, dass dieses Screening mehr Nutzen als Schaden bringt, so das Netzwerk. Das hatte schon 2015 die Hautkrebs-Prävention kritisiert und den damals vom Gemeinsamen Bundesausschuss vorgelegten Evaluationsbericht als unzureichend bezeichnet.
Das Terminservice- und Versorgungsgesetzt sieht unter anderem vor, dass die Sprechstundenzeiten, die wöchentlich von Ärzten angeboten werden müssen, von 20 auf 25 Stunden erhöht werden. Zugleich sollen die Praxen fünf offene Sprechstunden in der Woche für Patienten bereithalten.

Verwandte Artikel