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30.03.2022

GKV-Spitzenverband Prävention ohne BZgA

Berlin (pag) – Die Krankenkassen wollen das Präventionsprogramm „Gesundheitsförderung in Lebenswelten“ fortführen. Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbands (GKV-SV) beschließt dazu ein neues Konzept. Allerdings ohne die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Bis vor Kurzem war die GKV per Gesetz verpflichtet, dafür Geld an die staatliche Stelle abzudrücken. Doch 2021 annullierte das Bundessozialgericht diese Zwangsehe.

Laut Konzept werde das Engagement der Krankenkassen wettbewerbsneutral im GKV-Bündnis für Gesundheit operativ auf die Landesebene verlagert. Die Initiativen und Projekte würden fortgesetzt und weiterentwickelt – ohne die BZgA. Die Landesvorhaben sollen durch Aktivitäten auf Bundesebene ergänzt und unterstützt werden. Die Verantwortung für dieses Bündnis liege beim GKV-SV und den Kassenverbänden auf Bundesebene.

Den Krankenkassen schwebt ein deutlich verschlanktes, präziseres und fokussierteres Angebot vor, dass an den Bedarfen ihrer Versicherten ausgerichtet ist. „Ohne den ,Umweg‘ über die BZgA kann die GKV-Expertise in allen Phasen von der Konzeption bis zur Evaluation umfassend einfließen“, heißt es im Konzept.

Damit dieses umgesetzt werden kann, müssten allerdings die Absätze 3 und 4 des § 20a SGB V gestrichen werden und stattdessen die GKV-Gemeinschaftsaufgabe „kassenartenübergreifende Gesundheitsförderung in Lebenswelten“ verbindlich, auch finanziell, festgeschrieben werden, heißt es in der Sitzungsunterlage. Dafür wollen sich die Kassen beim Gesetzgeber einsetzen.

Zu klären ist auch die Frage der Finanzierung. Aktuell liegt der Betrag bei 51 Cent pro Versicherten. Übergangsweise soll dieser als freiwillige Selbstverpflichtung auf 20 Cent reduziert werden, lautet die provisorische Einigung aus den Fachausschüssen des GKV-Verwaltungsrats.

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