Direkt zu:

19.04.2018

GKV Vorschaltgesetz zur Paritätischen Finanzierung

Berlin (pag) – Mit einem Vorschaltgesetz will die Bundesregierung die paritätische Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) umsetzen. Diese und andere Themen erörtert die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Sabine Dittmar, vor Journalisten. 

Der individuelle Zusatzbeitrag der Krankenkassen soll ab 1. Januar paritätisch finanziert werden. „Die Krankenkassen benötigen für die Umstellung ein halbes Jahr, deshalb muss das Gesetz vor der Sommerpause kommen“, sagt Sabine Dittmar. Außerdem mit abgehandelt würden die im Koalitionsvertrag vereinbarte Erhöhung der Festzuschüsse für Zahnersatz von bisher 50 auf 60 Prozent sowie die Senkung der Mindestkrankenversicherungsbeiträge für Selbstständige. Ebenfalls ins Gesetz kommt, dass im Pflegefall der Eltern das Einkommen der Kinder bis zu einer Grenze von 100.000 Euro vor Zugriff geschützt ist. Ob auch die Terminservicestellen mit ihren erweiterten Öffnungszeiten von 8 bis 18 Uhr im Vorschaltgesetz abgehandelt werden, ist noch unklar. Dazugehören würden sie, findet Dittmar. Probleme sieht die ehemalige Hausärztin noch bei der Finanzierung der geplanten zusätzlichen 8.000 Pflegestellen. Ob das Geld dafür aus der GKV kommt und dann ins SGB XI übertragen wird? „Wir haben den Königsweg noch nicht gefunden“, gibt die Abgeordnete zu.
Gefragt nach dem Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel meint sie: „Ich verkämpfe mich da nimmer.“ Der Satz im Koalitionsvertrag stamme 1:1 von der CDU. „Jetzt warte ich ganz entspannt auf den europa- und verfassungsrechtlich konformen Gesetzentwurf dazu. Der Gröhe-Entwurf war es jedenfalls nicht.“ Zur erweiterten Sprechstundenzeit der Vertragsärzte hat Dittmar eine ebenso unaufgeregte Haltung. „Das wird ins Leere laufen“, meint sie wohlwissend, dass viele Ärzte schon heute das angestrebte Soll von 25 Stunden erreichen oder übererfüllen. Allerdings betont sie auch: „Wir wissen nicht, welche Leistungen in der angegebenen Zeit erbracht werden. Ob diese für GKV-Patienten zur Verfügung steht, für IGeL-Leistungen oder für PKV-Versicherte.“ 

Verwandte Artikel