G-BA-BeschlussAmputation bei Diabetischem Fußsyndrom: Zweitmeinung möglich
Berlin (pag) – Vor einer Amputation an den unteren Extremitäten können sich Patienten mit Diabetischem Fußsyndrom (DFS) zukünftig eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einholen. Das beschließt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA).
Damit sollen Patienten eine informierte Entscheidung für oder gegen eine Amputation bei DFS treffen können. Ein qualifizierter Zweitmeiner überprüft hierbei die „medizinische Notwendigkeit des geplanten Eingriffs und berät zu konservativen und weniger invasiven Behandlungsmöglichkeiten“, teilt der G-BA mit. Damit wird die Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren ergänzt. Den Beschluss muss nun das Bundesgesundheitsministerium (BMG) rechtlich prüfen. Er tritt nach Nichtbeanstandung und mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Zudem beauftragt der G-BA das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, „wissenschaftlich fundierte und unabhängige Gesundheitsinformationen“ zum Thema Amputation beim DFS zu erstellen und auf seiner Website zu veröffentlichen. Fachärzte, die eine Genehmigung als Zweitmeinungsgeber erhalten, werden auf der Website des ärztlichen Bereitschaftsdienstes unter www.116117.de/zweitmeinung zu finden sein. Alternativen zur Amputation sind die chirurgische Reinigung der Wunde, die Druckentlastung, die Behandlung von Infektionen und die Durchblutungsförderung.
Die Patientenvertretung des G-BA begrüßt den Beschluss und hofft, dass dadurch viele Amputationen vermieden werden können. Sie bedauert jedoch, „dass die gesetzliche Grundlage in diesem besonderen Fall nicht erlaubt, den Anspruch auf Einholung einer Zweitmeinung nach § 27b SGB V und eine verpflichtende Aufklärung darüber bereits in einem früheren Erkrankungsstadium anzusetzen“. Dadurch könnten jährlich zusätzlich etwa 3.500 Amputationen vermieden werden.