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10.10.2019

Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz
AOK-Öffnung: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben
 

Berlin (pag) – Das Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG) passiert das Bundeskabinett. Die Öffnung der AOKs kommt vorerst nicht, doch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will an dieser Idee festhalten, zurzeit fehlen allerdings die Mehrheiten dafür, sagt er vor Journalisten.

Auch der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbands (GKV-SV) wird laut Kabinettsentwurf zwar nicht von Grund auf umstrukturiert, dafür aber von derzeit 52 auf künftig 40 Mitglieder verkleinert. Außerdem soll ein mit Kassenvorständen besetzter Lenkungs- und Koordinierungsausschuss geschaffen werden. Dieser muss versorgungsrelevanten Entscheidungen des GKV-SV-Vorstands zustimmen. Hinzu kommt eine Frauenquote in den GKV-Gremien.
Eigentlicher Kern des Gesetzes ist die Reform des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs. So sollen regionale Über- und Unterdeckungen abgebaut (Regionalkomponente) und ein Vollmodell anstatt der bisher 50–80 Krankheiten installiert werden. Ein Risikopool sieht eine 80-prozentige Erstattung von kostenintensiven Fällen (über 100.000 Euro pro Jahr) vor.
Krankenkassen müssen außerdem ab dem 1. Januar 2020 mit dem Abbau übermäßiger Rücklagen beginnen und so ihre Versicherten durch Beitragssenkungen entlasten. Die Einflussnahme der Kassen auf die Diagnosen der Ärzte soll sich künftig nicht mehr lohnen. „Wenn die Diagnosekodierungen bei bestimmten Krankheiten auffällig stark steigen, bekommen alle Krankenkassen hierfür keine Zuweisungen mehr“, teilt das Bundesgesundheitsministerium unter dem Stichwort „Manipulationsbremse“ mit. Spahn kündigt in diesem Zusammenhang außerdem an: „Wir wollen die Prüfungskompetenz des Bundesversicherungsamtes stärken“. Rückwirkend ab 2013 soll eine Umkehr der Beweislast gelten.
Der GKV-SV-Verwaltungsrat lehnt sowohl seine Verkleinerung als auch den neuen Ausschuss ab, betont sein Vorsitzender Dr. Volker Hansen: Das neue Gremium „beschneidet die Kompetenzen des vom Verwaltungsrat gewählten Vorstandes, verlangsamt Entscheidungen und ist damit nicht im Interesse von Versicherten“. Die Grünen im Bundestag vermissen eine „notwendige einheitliche Aufsicht über die Krankenkassen“.

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