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24.11.2018

Gemeinsamer Bundesausschuss Beschlüsse zu systemischer Therapie, Sepsis und Gebärmutterhalskrebs

Berlin (pag) – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erkennt in seiner jüngsten Sitzung in Berlin den medizinischen Nutzen der systemischen Therapie bei Erwachsenen als Psychotherapieverfahren an. Auch die Entwicklung einer Qualitätssicherungsmaßnahme zur Sepsis ist geplant.

Per Beschluss werden der sektorenübergreifende Nutzen und die medizinische Notwendigkeit der systemischen Therapie als Psychotherapieverfahren bei Erwachsenen bestätigt. Damit legt der G-BA den Grundstein, das Verfahren in die GKV-Regelversorgung aufzunehmen. Bevor die Behandlung Kassenleistung wird, müssten laut Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied und Vorsitzende der Unterausschüsse Methodenbewertung und Psychotherapie, allerdings „noch Einzelheiten zur praktischen Anwendung geregelt werden.“
Das Gremium folgt zudem einem Antrag der Patientenvertretung zum Thema Sepsis. Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) soll beauftragt werden, Maßnahmen zur Entwicklung eines Qualitätssicherungsverfahrens bei der Behandlung der Sepsis zu entwickeln. Die Patientenvertretung begrüßt den G-BA-Beschluss und „erwartet, dass das IQTIG zeitnah mit der Erstellung einer Konzeptstudie beauftragt wird“, teilt Frank Brunsmann, Sprecher der Patientenvertretung im Unterausschuss Qualitätssicherung, mit. Bis zu 20.000 Todesfälle könnten pro Jahr vermieden werden.

Organisiertes Programm zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs

Auf der Sitzung wird außerdem ein organisiertes Programm zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs beschlossen. Alle gesetzlich versicherten Frauen zwischen 20 und 65 Jahren werden künftig persönlich und regelmäßig über die Möglichkeit zur Teilnahme, die Vorteile und Risiken der Untersuchung informiert. Das Programm startet am 1. Januar 2020 – die Kassen beginnen dann mit dem Mitteilungsversand an Versicherte. Neu ist, dass Frauen ab 35 Jahren alle drei Jahre Anspruch auf ein kombiniertes Screening, eine sogenannte Ko-Testung, haben. Diese besteht aus einem Pap-Abstrich und einem HPV-Test. Bei der zytologischen Untersuchung ist es künftig möglich, diese als konventionellen Abstrich oder mittels Dünnschichtverfahren durchzuführen. Bei auffälligen Screeningbefunden können der Abstrich und/oder der HPV-Test wiederholt werden. Möglich ist auch eine Abklärungskoloskopie, die als neue Leistung im Rahmen der Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs eingeführt wird.

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