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27.03.2019

Pränataler Bluttest G-BA fordert Stellungnahme zu NIPT

Berlin (pag) – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) befürwortet eine Anerkennung nichtinvasiver molekulargenetischer Tests (NIPT) im Einzelfall als Kassenleistung. Nun hat das Gremium ein Stellungnahmeverfahren zu den Anwendungsmöglichkeiten von Pränataltests eröffnet.

„Angesichts der Risiken invasiver Untersuchungen sowie der belegten hohen Testgüte der geprüften NIPT-Verfahren sieht der G-BA im Ergebnis der Studienauswertungen eine Anerkennung der NIPT als im Einzelfall mögliche Leistung im Rahmen der Schwangerenbetreuung als medizinisch begründet an“, sagt Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA. Wissenschaftliche Fachgesellschaften, die Bundesärztekammer, der Deutsche Ethikrat, die Gendiagnostik-Kommission und zahlreiche weitere Organisationen sind nun aufgefordert, die vorgesehenen Änderungen der Mutterschafts-Richtlinien fachlich zu prüfen. Bei der geplanten Änderung geht es um die Untersuchung fetaler DNA im Blut der Schwangeren auf ein Vorliegen einer Trisomie 13, 18 und 21.
Es gehe ausdrücklich um die Anwendung des Tests bei Schwangerschaften mit besonderen Risiken. Damit sollen die aktuell verfügbaren Testverfahren, die mit großen Risiken für das ungeborene Kind verbunden seien – so weit wie möglich ersetzt werden, erklärt Hecken weiter. Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Selbsthilfe und der Deutsche Caritasverband sprechen sich gegen eine Krankenkassenfinanzierung von Bluttests auf genetische Abweichungen aus. „Wenn vorgeburtliche Pränataltests künftig von den Krankenkassen bezahlt würden, verändere dies das gesellschaftliche Bewusstsein erheblich. Behinderung würde zum Betriebsunfall des Lebens erklärt“, heißt es vom Caritasverband. Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG Selbsthilfe, mahnt an: „Wer solche Möglichkeiten zu vorgeburtlichen Selektion schafft, sendet damit vor allem die Botschaft, dass behinderte Menschen in unserer Gesellschaft unerwünscht sind.“

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