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21.03.2019

NIPD Test bald GKV-Leistung?
 

Berlin (pag) – Durch nicht-invasive pränatale Diagnostik (NIPD) lässt sich etwa eine Trisomie 21 relativ zuverlässig via Bluttest feststellen. Die Kinderkommission des Bundestages hat eine Anhörung zu Problemstellungen der pränatalen Diagnostik veranstaltet. Unterdessen bereitet sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Medienberichten zufolge auf eine Entscheidung vor.

Offenbar wird die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) künftig die Kosten für derartige Tests übernehmen. Zumindest berichtet „Der Spiegel“, dass sich der G-BA auf einen solchen Beschlussentwurf geeinigt habe. Allerdings soll die GKV nur zahlen, wenn es besondere Risiken oder Auffälligkeiten in der Schwangerschaft gibt.
Die Kinderkommission des Bundestags hat kürzlich eine Anhörung zu dem Thema veranstaltet. Zu Wort kommt dort Natalie Dedreux. Sie ist 20 Jahre alt und hat das Down-Syndrom. Die junge Erwachsene ist gegen eine Erstattung der pränatalen Tests, denn sie findet „es nicht gut, schon früh zu wissen, ob das eigene Kind das Down-Syndrom hat“. Ihr Leben mit Down-Syndrom sei cool. Kinder, die damit geboren werden, könnten nichts dafür und müssten deshalb geschützt werden, argumentiert Dedreux. „Wir wollen nicht abgetrieben werden“, sagte sie und appelliert: „Die Welt soll aufhören, Angst vor uns zu haben.“
Dr. Gabriele du Bois, Vorsitzende des Ethikausschusses im Deutschen Ärztinnenbund und Vorsitzende der gemeinsamen PID-Ethikkommission der Länder Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen, betont, dass der Bluttest sowohl Unsicherheiten provozieren als auch Sicherheiten geben könne. Besonders ältere Schwangere, die höhere Risiken tragen, könnten durch die Tests auch psychisch entlastet werden, wenn ihnen etwa gesagt werde, dass die Schwangerschaft positiv verlaufe. Grundsätzlich teilt du Bois aber die Einschätzung, dass die Gesellschaft stärker in Kontakt mit Menschen mit Down-Syndrom kommen sollte, um etwaige Trugbilder in den Köpfen abzubauen.
Dr. Joachim Vetter, Leiter der Geschäftsstelle des Deutschen Ethikrates, gibt zu den NIPD-Tests und ihrem Diskriminierungspotenzial zu bedenken, dass es sich ethisch betrachtet um „eine Art Rasterfahndung“ handle. Zugleich provoziere das Thema soziale Ungerechtigkeit. Schließlich würden private Krankenkassen die Bluttests übernehmen, bei gesetzlichen Kassen geschehe das hingegen nur in Ausnahmefällen.




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