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28.10.2019

Urteil des Bundessozialgerichts Versorgungsmanagement: Firmen haben hier nichts zu suchen  

Kassel (pag) – Beim Versorgungsmanagement von Patienten dürfen sich Krankenkassen keine Hilfe von privaten Beratungsunternehmen holen. Das Bundessozialgericht (BSG) betont: Diese Arbeit müssen die Kassen selbst erledigen.

Nach dem Urteil der Richter fehlt zum einen für eine Übertragung von Versorgungsmanagementaufgaben auf private Dienstleistungsunternehmen eine gesetzliche Rechtsgrundlage. Denn Krankenkassen seien nicht berechtigt, ohne die Einbindung von Leistungserbringern wie Ärzten „in Kooperation mit privaten Dritten Programme des Versorgungsmanagements durchzuführen“ Zum anderen, so das BSG: Auch wenn die vertraglich vereinbarten Maßnahmen zulässige Unterstützungsleistungen wären, handelt es sich hierbei um Kernaufgaben, die Kassen nicht auf Dritte übertragen dürfen. Eine solche Aufgabenverlagerung verstoße damit auch gegen den Schutz der Sozialdaten der Versicherten (Az. B 1 A 3/19 R). 

Die Barmer, die in dem Verfahren als Klägerin aufgetreten war, muss damit, wie es das Bundesversicherungsamt verlangt hat, ihre Dienstleistungsverträge mit einer Health Care Consulting-Firma kündigen. Der eine Vertrag namens ProGesundheit betrifft Barmer-Versicherte mit bestimmten schwerwiegenden Erkrankungen wie Diabetes, Adipositas, Hypertonie, Herzinsuffizienz, Osteoporose, koronare Herzerkrankung und Rückenschmerzen. Der andere Vertrag („ProVita“) regelt laut BSG-Terminbericht die Zusammenarbeit bei der Durchführung eines „Fallmanagements" („Planung, Organisation und Begleitung ausgewählter Versicherungs- und Versorgungsfälle") für psychisch erkrankte Versicherte in zwei Modulen. Modul 1 umfasst dabei ein Fallmanagement für arbeitsunfähig erkrankte Versicherte und stationäre Behandlungsfälle. Modul 2 beinhaltet ein individuelles Fall- und Versorgungsmanagement für Versicherte mit schwerwiegenden psychischen Erkrankungen. Nach Angaben der Barmer nahmen an den Versorgungsangeboten 2.300 Versicherte teil. Vor ihrer Teilnahme seien die Patienten „ausführlich telefonisch und mittels eines Anschreibens und eines Flyers über die Ziele und Inhalte des Programms sowie die Unterstützung durch einen externen Dienstleister und die damit verbundene Weitergabe ihrer Daten informiert“, worden, teilt die Barmer auf Anfrage der Presseagentur Gesundheit mit. Mit ihrer Teilnahmeerklärung hätten die Versicherten der Datenweitergabe zu diesem Zweck ausdrücklich zugestimmt.

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