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12.11.2018

PPSG Kliniken jubeln über neue Abrechnungsfrist
 

Berlin (pag) – Der Bundestag beschließt das Pflegepersonalstärkungsgesetz (PPSG). Es soll am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Der Bundesrat muss nicht zustimmen. Bestandteil ist die neue Zwei-Jahres-Frist zur Beanstandung von Klinikabrechnungen. Bisher hatten die Krankenkassen vier Jahre Zeit.

Der Passus, der durch einen Änderungsantrag der Regierungskoalition ins PPSG aufgenommen wurde, stößt beim GKV-Spitzenverband (GKV-SV) auf Kritik. „Selbstverständlich steht der Politik zu, eine solche Fristverkürzung zu beschließen – diese allerdings rückwirkend festzusetzen, löst rechtliche Unsicherheiten aus, die nicht nötig wären“, merkt Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-SV, an. Dagegen freuen sich die Kliniken. „Die Krankenhäuser bedanken sich ausdrücklich für die Initiative von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn“, sagt Dr. Gerald Gaß, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Massenhafte Kürzungen dürfte es rückwirkend nicht geben. In diesen Tagen gingen allerdings viele Briefe in den Kliniken ein, mit denen die Kassen noch von der bisherigen Regelung Gebrauch machen würden. „Damit werden den Krankenhäusern in den nächsten Wochen Mittel in Millionenhöhe nicht ausgezahlt“, befürchtet Gaß.

Ebenfalls noch frisch ins Gesetz kommt die Fristverlängerung für ärztliche Praxen an die Telematikinfrastruktur. Als Grund nennt das Bundesgesundheitsministerium Lieferschwierigkeiten der Industrie. Damit kommt die Regierung der Forderung von Medizinern nach. Sie haben jetzt bis zum 1. Juli 2019 Zeit.

Weitere Bestandteile des Gesetzes sind unter anderem die Herausnahme der Pflegekosten aus den DRG-Fallpauschalen, die Festsetzung der Pflegepersonaluntergrenzen, die Fortführung des Krankenhausstrukturfonds und die Refinanzierung aufgestockter und zusätzlicher Krankenhauspflegekräfte. Außerdem müssen die Kostenträger für Tarifsteigerungen im Pflegepersonalbereich aufkommen.

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