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17.10.2023

Versorgung Bundesrechnungshof warnt vor Entbudgetierung

Berlin (pag) – Der Bundesrechnungshof (BRH) spricht sich in einem Prüfbericht an den Haushaltsausschuss klar gegen die Extrabudgetierung ambulant-ärztlicher Leistungen aus. Damit zusammenhängende Regelungen, die mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) eingeführt wurden, sollten entfallen.

Der BRH kritisiert, dass die extrabudgetäre Vergütung keiner Mengen- und Ausgabensteuerung unterliege. Damit werde die „Gefahr unwirtschaftlicher, insbesondere medizinisch nicht erforderlicher Leistungserbringung“ erhöht. „Dies kann Fehlversorgungen und Ausgabenanstiege nach sich ziehen.“ Die jährlichen Ausgaben für die Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) und die extrabudgetäre Vergütung sei von 2009 bis 2022 von 30,8 auf 44,2 Milliarden Euro angestiegen. „Dabei blieb die MGV mit rund 25 Milliarden Euro weitgehend gleich. Der Anteil der extrabudgetären Vergütung erhöhte sich deutlich von 22 auf fast 43 Prozent.“ Die Behörde will, dass extrabudgetären Leistungen nur dann honoriert werden, wenn sie die „Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung nachweislich signifikant“ steigern. Sie sollten dann in die MGV eingedeckelt werden.

Die extrabudgetäre Vergütung der offenen Sprechstunden und von vermittelten Behandlungsfälle durch das TSVG habe keine Verbesserung der Versorgung gebracht, zum Beispiel eine Verkürzung der Wartezeiten. Der BRH zweifelt sogar an, dass es diese Probleme überhaupt gibt.

Die von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach forcierte Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen sieht der BRH äußerst kritisch und erkennt keine Versorgungsverbesserung. Sie sei aufgrund der angespannten Lage der GKV nicht zu rechtfertigen. Wenn überhaupt, solle sich Entbudgetierung auf Regionen mit erheblichen Versorgungsproblemen beschränken und regelmäßig evaluiert werden.

Im BRH-Bericht werden bereits Stellungnahmen relevanter Akteure berücksichtigt: Während der GKV-Spitzenverband die Einschätzungen des BRH größtenteils teilt, äußert die Kassenärztliche Bundesvereinigung Kritik: Aus ihrer Sicht bestehe kein Anreiz für Ärzte, Leistungen zu erbringen, die aufgrund des Budgets nicht vergütet würden. Das BMG merkt an, dass es mit der Streichung der Neupatientenregelung bereits eine seiner Meinung nach ineffektive TSVG-Regelung gestrichen habe. Bisher gebe es nach Angaben des Ministeriums weder Belege für noch gegen eine Versorgungsverbesserung durch die extrabudgetäre Vergütung.

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