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13.09.2023

MFA Praxen protestieren weiter

Berlin (pag) – Der ambulante Sektor schreit weiterhin auf: Nachdem die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenärztlichen Vereinigungen auf einer Krisensitzung lautstark ihren Unmut äußerten, haben die Praxisangestellten vor dem Brandenburger Tor für bessere Arbeitsbedingungen protestiert und der Gesundheitspolitik die „rote Karte“ gezeigt.

Mit ihnen auf die Straße gehen auch zahlreiche Vertragsärzte und erklären sich solidarisch mit den (zahn-)medizinischen Fachangestellten. Das Anliegen der Praxismitarbeitenden ist eng mit den Honorarforderungen der Niedergelassenen verbunden. „Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, brauchen die Praxen eine tragfähige Finanzierung. Nur so können sie qualifiziertes ärztliches, psychotherapeutisches und nichtärztliches Personal für die vertragsärztliche Versorgung weiter beschäftigen und neu anwerben“, macht der KBV-Vorstand deutlich.

Die Verhandlungen zwischen KBV und dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV) um den Orientierungswert 2024 sind in eine Sackgasse geraten. Die ersten beiden Verhandlungsrunden führten zu keiner Einigung. Die Niedergelassenen forderten eine Erhöhung um 10,2 Prozent, die Kassen wollten lediglich 2,1 Prozent zugestehen. Weiter geht’s am 13. September.

Öl ins Feuer gießt unterdessen der GKV-SV mit einer Pressemitteilung: „Die wirtschaftliche Situation der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Deutschland war auch im Jahr 2021 sehr gut“, heißt es dort. Die Kassenvertretung bezieht sich dabei auf eine aktuelle Auswertung des Statistischen Bundesamtes. Demnach hätten die Praxisinhaber 2021 im Durchschnitt jeweils einen Reinertrag von 237.000 Euro erwirtschaften können, ein Anstieg von fünf Prozent. Der Reinertrag sei vergleichbar mit dem Bruttolohn von Angestellten, so der GKV-SV. Dr. Dirk Heinrich, Vorsitzender des Virchowbundes, kontert: „Der Reinertrag bemisst sich aber pro Praxis, muss also unter mehreren Ärzten aufgeteilt werden.“ Davon müssten unter anderem noch vollständig Kranken- und Rentenversicherung (anders als bei Angestellten) und Steuern in Höhe von rund 35 Prozent abgezogen werden.

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