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28.10.2020

Bundesgesundheitsministerium eGK soll reiner Identitätsnachweis werden

Berlin (pag) – Aus der stichwortartigen Ideensammlung ist nun ein Eckpunktepapier geworden: Das geplante dritte Digitalisierungsgesetz nimmt Formen an. Kommt es wie geplant, könnten Niedergelassene bis zu 30 Prozent ihrer Sprechstunden per Video anbieten. Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) wäre dann nur noch reiner „Identitätsnachweis des Versicherten“.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) sieht die Ablösung aller kartenbasierten Anwendungen (Notfalldaten), des elektronischen Medikationsplan (eMP), der Organspendeerklärung, des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM) und der Protokollierung auf der eGK vor. Die Daten würden anderweitig gespeichert: Der eMP kommt in die elektronische Patientenakte (ePA), Organspendeinformationen können über Krankenkassen-Apps mit Verbindung zum Organspenderegister abgerufen werden. Das VSDM würde es in seiner jetzigen Form nicht mehr geben. „Krankenkassen müssen die Datenübertragung auf die Daten beschränken, die zur Nutzung durch die Leistungserbringer tatsächlich erforderlich sind“, heißt es im Papier des BMG. Außerdem ist eine elektronische Patientenkurzakte (International Patient Summary, IPS) vorgesehen, auf der unter anderem die Notfalldaten gespeichert werden. Der IPS soll EU-weit nutzbar sein.
Ferner soll die Telematikinfrastruktur (TI) für weitere Leistungserbringer geöffnet werden. Der Anschluss der Privaten Krankenversicherung an die TI ist ebenfalls in den Eckpunkten wiederzufinden. Die besondere Bedeutung der Videosprechstunde wird dadurch hervorgehoben, dass sie auch andere Leistungserbringer wie etwa Hebammen anbieten dürfen. Telekonsile zwischen Krankenhäusern werden künftig vergütet, plant das BMG. „Voraussetzung […] ist die fehlende Fachexpertise des anfragenden Krankenhauses“, heißt es in den Eckpunkten.
Innerhalb der GroKo hat das Papier einen Fürsprecher: Dirk Heidenblut (SPD) schätzt besonders, „dass weitere Berufe in die Telematikinfrastruktur eingebunden werden sollen“.

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