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02.04.2020

Digitalisierung Regierung: eRezept kommt ab 2022

Berlin (pag) – 2022 kommen Impfausweis und Mutterpass in die elektronische Patientenakte (ePA), außerdem können Versicherte per App Medikamentenrezepte einlösen. Das zumindest plant die Regierung mit der Verabschiedung des Patientendaten-Schutzgesetzes (PDSG). Die Entscheidung im Bundestag steht noch aus.

Die erste Version der ePA müssen die Krankenkassen ihren Versicherten bereits ab 2021 anbieten. 2022 kommen neben Befunden, Arztberichten oder Röntgenbildern Dokumente wie der Impfausweis, der Mutterpass, die gelben U-Hefte für Kinder und das Zahnarzt-Bonusheft hinzu. Das Befüllen der Akte ist Pflicht der Ärzte. Für die erstmalige Bespielung bekommen Mediziner (auch in Krankenhäusern) zehn Euro. Auch die weitere Verwaltung wird honoriert. Der Versicherte entscheidet, welche Daten gespeichert oder wieder gelöscht werden und wer auf sie Zugriff hat. Generell ist die Nutzung der ePA für Versicherte freiwillig.

Für den Schutz der Patientendaten ist der jeweilige Akteur (Arzt, Krankenhaus oder Apotheker) verantwortlich, der diese verarbeitet. „Betreiber von Diensten und Komponenten innerhalb der Telematikinfrastruktur müssen Störungen und Sicherheitsmängel unverzüglich an die gematik melden“, teilt das Bundesgesundheitsministerium mit. Ansonsten drohe ein Bußgeld von bis zu 300.000 Euro.

Das eRezept soll per App auf das Smartphone geladen werden können. Der Patient hat dann die Möglichkeit haben, es in einer Apotheke seiner Wahl einzulösen – auch online. Ab 2023 können Bürger die in der ePA abgelegten Daten freiwillig pseudonymisiert und verschlüsselt der medizinischen Forschung spenden.

Dass in der ersten ePA-Version Ärzte entweder alles oder nichts einsehen können, kritisiert der Bundestagsabgeordnete Dr. Achim Kessler (Die Linke). „Weder muss beispielsweise ein Zahnarzt Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch haben noch eine Orthopädin über eine Psychotherapie.“ Die Interessenvertretung der Innungskrankenkassen treibt die Sorge um, ob die ePA wegen der Corona-Pandemie wirklich ab dem 1. Januar 2021 eingeführt werden kann.

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