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10.04.2019

Schwangerschaftsabbruch Schutzzonen gefordert

Frankfurt/Main (pag) – Um Patientinnen sowie Mitarbeiter besser zu schützen, die in Arztpraxen und Beratungsstellen mit straffreien Schwangerschaftsabbrüchen arbeiten, soll ein bestimmter Schutzabstand eingeführt werden. Das fordert die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen.

„Niemand hat das Recht, Frauen zu beleidigen oder sie öffentlich zur Rede zu stellen“, heißt es von der hessischen Landesärztekammer. Vor Arztpraxen und Beratungsstellen, die zu straffreien Schwangerschaftsabbrüchen informieren oder diese ausführen, komme es immer wieder zu sogenannten Mahnwachen: Bei diesen oftmals Wochen anhaltenden Protesten von Abtreibungsgegnern werden betroffene Frauen daran gehindert, Zugang zur Arztpraxis zu bekommen, wenn sie eine Schwangerschaftskonfliktberatung suchen. Die Proteste stellten „eine erhebliche Beeinträchtigung und Bloßstellung aller Menschen, einschließlich des Personals“ dar, heißt es in der Antragsbegründung. Die Behinderung des Zugangs zu einem straffreien Schwangerschaftsabbruch werten die Delegierten als eine Missachtung der legalen persönlichen Entscheidung mündiger Bürgerinnen und folglich als „einen Angriff auf die Würde und die Freiheit von Frauen“.

Um neben dem Persönlichkeitsrecht, das auch das Recht der Betroffenen auf Wahrung der Privat- und Intimsphäre einschließt, auch der Versammlungsfreiheit Geltung zu verschaffen, plädiert das hessische Ärzteparlament für einen Schutzabstand von 150 Metern als geeigneten Kompromiss: Damit wäre sowohl die Demonstrationsfreiheit gesichert als auch die Patientinnen und die Mitarbeiter*innen besser geschützt.

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