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29.07.2021

Vorbericht IQWiG empfiehlt Überarbeitung des DMP Herzinsuffizienz

Köln (pag) – Das Disease-Management-Programm (DMP) Chronische Herzinsuffizienz entspricht nicht mehr den geltenden Leitlinien. Große Teile müssten deswegen überarbeitet werden, teilt das mit der Prüfung beauftragte Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) in seinem Vorbericht mit.

Im Zuge seiner Recherche für die Überarbeitung der DMP-Anforderungen-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat das IQWiG laut eigener Auskunft insgesamt 515 Empfehlungen aus zwölf evidenzbasierten Leitlinien ausgewertet. Neben der Nationalen Versorgungsleitlinie Herzinsuffizienz aus dem Jahr 2019 fanden auch zahlreiche internationale Empfehlungen Berücksichtigung. Die wichtigste Erkenntnis aus Sicht des IQWiG: „Die meisten Versorgungsaspekte des gültigen DMP Chronische Herzinsuffizienz sollten überarbeitet und einige neue Aspekte ergänzt werden.“

Unter anderem seien die diagnostischen Kriterien zur Identifikation möglicher Programmteilnehmer in den Leitlinien umfassender definiert als in der geltenden Richtlinie. Darüber hinaus sollten neben den bereits bekannten noch weitere Komorbiditäten wie Anämie und Schlafapnoe Eingang in die Richtlinie finden, ebenso wie neue Empfehlungen zur medikamentösen Behandlung von Patienten mit Typ-2-Diabetes und Herzinsuffizienz.

Überarbeitungsbedarf besteht laut IQWiG außerdem beim Thema Entlassmanagement: Hierzu fänden sich bislang keine konkreten Aussagen in der Richtlinie des G-BA. Dabei empfählen mittlerweile mehrere der ausgewerteten Leitlinien ein multidisziplinäres Entlassmanagement zur Vermeidung wiederholter Hospitalisierungen und zur Verbesserung der Langzeitprognose. Ganz ähnlich ist die Lage bei der Telemedizin: Auch sie spiele in der Richtlinie bislang keine Rolle, obwohl bereits mehrere Leitlinien klare Empfehlungen zu strukturierten telefonischen Betreuungsangeboten und Telemonitoring enthielten, so das IQWiG.

Stellungnahmen zu dem Vorbericht können Interessierte noch bis zum 23. August per E-Mail beim IQWiG einreichen. Im Anschluss an das Stellungnahmeverfahren erstellt das Institut seinen Abschlussbericht.

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