Direkt zu:

21.02.2020

Arzneimittel für neuartige Therapien BMG plant Arbeitsgruppe zu ATMPs

Berlin (pag) – Auch ohne Lotterien bescheren die ATMPs (Advanced Therapy Medicinal Products) dem System vielfältige Herausforderungen. Das GKV-FKG enthält daher eine Klarstellung. Darüber hinaus wird sich im Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine Arbeitsgruppe mit Arzneimitteln für neuartige Therapien beschäftigen. Das kündigt kürzlich Abteilungsleiter Thomas Müller auf einer Tagung an.

In der Arbeitsgruppe werden – als eine Art Fortsetzung des Pharmadialogs – der GKV-Spitzenverband sowie Pharma-Unternehmen mitwirken. Die AG soll sich damit beschäftigen, wie die Nachhaltigkeit der Effekte und die Vergütung miteinander verbunden werden können. Die Herausforderung beschreibt Müller wie folgt: „Wir wissen auf der einen Seite noch nicht, wie nachhaltig die Effekte sind, auf der anderen Seite erwarten die Firmen für eine Einmal-Therapie eine sehr hohe Rendite.“ Pay for performance könnte für Müller bei Gentherapien bedeuten: Streckung der Rendite mit einer kombinierten Messung der Effekte.

Unterdessen sieht das aktuell vom Bundestag verabschiedete Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG) vor, dass bei allen zugelassenen Arzneimitteln für neuartige Therapien eine Nutzenbewertung nach Paragraf 35a SGB V durchgeführt und nachfolgend ein Erstattungsbetrag verhandelt wird. Damit hat beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) der „Circus Roncalli“ (O-Ton Prof. Josef Hecken) ein Ende. Hecken, der unparteiische Vorsitzende des Gremiums, meint die Entscheidung, ob bei dem jeweiligen Produkt der pharmazeutische Charakter im Vordergrund steht und es damit das AMNOG-Verfahren durchläuft oder eher die komplexe Verabreichungsmethode im Rahmen einer ärztlichen Intervention. Ist letzteres der Fall, ging das Produkt bisher in die Methodenbewertung. „Völliges Roulette für pharmazeutische Unternehmen“, sagt Hecken: Eine Methodenbewertung dauere zwei bis drei Jahre, eine NUB müsse beantragt werden, „da wissen Sie nicht, ob Sie die NUB kriegen und wie die Vergütungssicherheit à la longue gewährleistet ist.“ Künftig heißt es für die ATMPs: alles auf AMNOG – nur für Knorpelprodukte werde die Methodenbewertung beibehalten.

Verwandte Artikel