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06.01.2021

Brexit BMG sieht Arzneimittelversorgung gesichert

Brüssel/London (pag) – Mit dem Grundsatzabkommen zu Heiligabend legen die Europäische Union und Großbritannien die Basis für künftige Beziehungen. Zölle und Quoten sind nicht vorgesehen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) geht deswegen von einer „Sicherstellung der ununterbrochenen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln, Impfstoffen und Medizinprodukten“ aus.

Das BMG begrüßt, dass technische Handelshemmnisse bei Standardisierungs- und Konformitätsbewertungsverfahren in Bezug auf Medizinprodukte verhindert werden sollen. Das Ministerium heißt außerdem gut, dass eine mögliche Anerkennung von Inspektionsergebnissen im Sinne der Guten Herstellungspraxis (GMP-Zertifikate) bei Arzneimitteln und Wirkstoffen vorgesehen ist. Das Paul-Ehrlich-Institut weist allerdings darauf hin, dass Großbritannien nicht mehr als Reference Member State oder (Ko)-Rapporteur fungieren kann.
In Sachen Gesundheitssicherheit gilt das Vereinigte Königreich als Drittstaat. Die Zusammenarbeit erfolge „nur anlassbedingt und befristet während akuter Bedrohungslagen“, heißt es von Seiten des BMG. Für die aktuelle Covid-19-Pandemie bedeutet das, dass die Zusammenarbeit im Krisenmanagement weiterhin im Health Security Committee und über das beim European Center for Disease Prevention and Control angesiedelte Early Warning and Response System fortgeführt werde.
Die automatische Anerkennung von Berufsqualifikationen fällt weg. Denkbar sind allerdings erleichterte Anerkennungsregelungen für spezifische Berufe, „wenn dies im beiderseitigen wirtschaftlichen Interesse ist“, teilt das BMG mit.
Sozialversicherungsträger können laut Ministerium weiterhin das Unionsrecht anwenden, als wäre Großbritannien noch ein EU-Mitgliedstaat. Der Export von Pflegeleistungen für Neufälle ist dagegen nicht mehr möglich. Die Europäische Krankenversicherungskarten sowie Provisorische Ersatzbescheinigungen können weiterhin genutzt werden. Auch eine Anrechnung von Versicherungszeiten ist möglich. Wer einen vollen Zugang zum Gesundheitssystem des Vereinigten Königreiches erhalten will, muss aber in einigen Fällen Beiträge dafür zahlen.

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