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02.07.2019

GSAV Bundesrat segnet Arzneimittelsicherheitsgesetz ab

Berlin (pag) – Der Bundesrat stimmt dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) zu. Der Antrag des Gesundheitsausschusses auf Überweisung in den Vermittlungsausschuss ist gescheitert. Der Bundestag verabschiedete das Gesetz bereits am 6. Juni.

Im Vorfeld beanstandete der Gesundheitsausschuss des Bundesrats unter anderem den Fortbestand der Importförderklausel und die zukünftige Hämophilieversorgung. Dr. Thomas Steffen, Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium (BMG), kündigt in der Bundesratssitzung an, dass bis Ende 2021 dem BMG ein Bericht über die Auswirkungen der Importförderklausel vorgelegt werde. „Auf dieser Grundlage soll dann geprüft werden, ob eine Importregelung weiterhin notwendig ist“, sagt er. Der Staatssekretär betont, das es bei der Klausel um die Kostenwirkung auf die gesetzliche Krankenversicherung gehe und nicht um die Frage, wie Arzneimittel in Umlauf kommen. Es bestehe kein kausaler Zusammenhang zwischen der Importregelung und den jüngsten Arzneimittelskandalen. Damit reagiert er auf Brandenburgs Gesundheitsministerin Susanna Karawanskij (Die Linke), die aus Gründen der Arzneimittelsicherheit eine Streichung der Klausel fordert. Das hätte sich auch der Bundesverband der pharmazeutischen Industrie gewünscht. Sein Vorsitzender Dr. Martin Zentgraf spricht von einer „verpassten Chance“. „Dabei müssten es die Länder mit ihrer größeren Nähe zur Versorgungsrealität eigentlich besser wissen. Bundesgesetze wirken direkt auf die Wirtschaftsstandorte in den Bundesländern“, meint er.
Stellung bezieht Steffen auch zur Hämophiliearzneiversorgung über Apotheken. Die Auswirkungen und Erfahrungen sollen auf Geheiß der Bundesregierung in einen Bericht fließen, der dem Bundesrat sechs Monate nach Inkrafttreten der Regelung übermittelt werde, kündigt er an.
Das GSAV kann nach der Unterzeichnung durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in Kraft treten.

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